Ehrenamtlich Streit schlichten Stadt Kempen sucht neue Schiedsperson für St. Hubert
Kempen · Die Stadt Kempen sucht eine neue Schiedsperson. Wer sich vorstellen kann, ehrenamtlich Streit zu schlichten, muss zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und in St. Hubert wohnen. Vorkenntnisse braucht man nicht, aber Fingerspitzengefühl und Geduld.
(biro) Wer gerne Streit schlichtet und anderen dazu verhilft, gemeinsam eine tragfähige Lösung zu finden, ist in diesem Ehrenamt richtig: Die Stadt Kempen sucht für den Schiedsamtsbezirk Kempen – St. Hubert eine neue Schiedsperson. Sie soll zeitnah neu gewählt werden, teilt das Amt für Verwaltungssteuerung und Service der Stadtverwaltung mit. Schiedspersonen sind „Anlaufstellen“ für Nachbarschaftsstreitigkeiten und privatrechtliche Auseinandersetzungen, die ohne ein Gericht gelöst werden können. „Aufgabe der zuständigen Schiedsperson ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine Schlichtung im gegenseitigen Einvernehmen herbeizuführen“, teilt die Stadt dazu mit.
Wer sich angesprochen fühlt und sich für das Amt interessiert, sollte über eine gute Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld und etwas Zeit verfügen. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – die dafür nötigen Fachkenntnisse werden in Seminaren des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen vermittelt.
Wer sich vorstellen kann, das Amt der Schiedsperson zu übernehmen, muss zwischen 30 und 70 Jahre alt sein und seinen Wohnsitz in St. Hubert haben. Die Amtszeit dauert fünf Jahre. Für dieses Ehrenamt bekommt die Schiedsperson eine Aufwandsentschädigung.
Bewerbungen für den Posten nimmt das Amt für Verwaltungssteuerung und Service im Rathaus bis zum 10. Mai entgegen. Wer dazu Fragen hat, kann sich an Andrea Weiß bei der Stadt Kempen wenden, Telefon 02152 9171212. Informationen gibt es auch im Internet unter www.schiedsamt.de, dort erläutert der Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen beispielsweise, wie man Schiedsperson wird und wie eine Schlichtung abläuft. Sie zeigt auch auf, wo die Vorteile einer Schlichtung bei einer Schiedsperson liegen. Denn wenn sich beide Parteien beispielsweise in einem Nachbarschaftsstreit gütlich einigen und den Streit beilegen, verbessert das in der Regel auch das Zusammenleben in der Nachbarschaft.