Kreis Viersen/Krefeld: „Institutionelle Schutzkonzepte“ gegen Missbrauch Missbrauch: Konzept zur Prävention
Kreis Viersen/Krefeld · Das Bistum Aachen schult und bildet ehrenamtliche und festangestellte Mitarbeiter aus, um bei Verdacht oder im Falle von sexueller Gewalt agieren zu können. Und es gibt zwei Ansprechpartner.
„Wir sind mit unseren Schulungen und Maßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt gut unterwegs“, sagt Gabi Rinass-Goertz, Fachbereichsleiterin und stellvertretende Leiterin des Katholischen Forums Krefeld-Viersen. Ehrenamtliche und festangestellte Mitarbeiter von kirchlichen Institutionen wie Kitas und Schulen und auch diejenigen, die mit Kindern und Jugendlichen in den Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) im Bistum Aachen arbeiten, werden dabei zum Thema Missbrauch, sexuelle Gewalt sensibilisiert.
Sexuelle Gewalt kann
auch verbal stattfinden
Laut Homepage des Bistums Aachen umfasst der „Begriff sexualisierte Gewalt neben strafbaren, sexual-bezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe sowie Grenzverletzungen. Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug, die gegenüber Einwilligungs-unfähigen oder mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der schutz- oder hilfebedürftigen Personen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt“.
Die Schulungen und weiteren Fortbildungen würden durch Beratungsstellen mit langjähriger Erfahrung in diesen Bereich durchgeführt. Wie beispielsweise „Zornröschen“ aus Mönchengladbach. Mittlerweile fragten auch freie Träger nach, ob sie ebenfalls teilnehmen könnten. Strukturell sei viel passiert und vieles auf dem Weg, so Rinass-Goertz. Beispielsweise mit den „Institutionellen Schutzkonzepten“, die alle Einrichtungen bis Ende 2018 einreichen mussten. Darunter verstehe man die „gebündelten Bemühungen eines Trägers um die Prävention gegen sexualisierte Gewalt“. „Es geht darum, dunkle Ecken zu finden, wo Täter aktiv werden können. Das ist nicht nur räumlich, sondern auch personell zu verstehen. Thema sind Strategien von Täterinnen und Tätern. Oder die Klärung der Frage, wie gehe ich mit Nähe und Distanz um? An wen wende ich mich, wenn ein Kind oder Jugendlicher von außen bedroht wird?“, nennt die Fachbereichsleiterin einige Punkte. Aber auch der Umgang mit anderen oder die Sprache spielten eine Rolle.
„Viele verstehen unter Missbrauch Vergewaltigung“, weiß Rinass-Goertz. Aber es gehe auch um Verbales oder Anfassen. „Einfach, wenn mein Nein nicht akzeptiert wird, wenn meine persönlichen Grenzen überschritten werden.“ Die Schulungen geben auch einen Leitfaden, wie mit einem Anfangsverdacht umzugehen ist. Wie beispielsweise ein verdächtigter Kollege behandelt werden sollte. Nicht nur die Schutzbefohlenen müssten beschützt werden, sondern auch das Personal. Dazu gehöre auch die Rehabilitierung eines Menschen, wenn sich der Verdacht nicht erhärtet.
Betroffen sind auch Seniorenheime und Hospitäler
Ein noch weites und noch nicht voll erfasstes Gebiet seien die Seniorenheime und Krankenhäuser. Zu den Betroffenen zählten nicht nur die Schutzbefohlenen, sondern auch das Personal, das im Zuge der Pflege diesen Menschen sehr nahe käme.
Beim Bistum Aachen gibt es zwei Ansprechpartner: einen bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch Geistliche und pastorale Mitarbeiter und einen bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt durch nicht-pastorale Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätige in der Kirche. Auch Fälle, die ihr gemeldet würden, gebe sie weiter, sagt Rinass-Goertz. Die zu Fallzahlen und Vorfällen nichts sagen kann. „Und wenn, unterläge dies der Schweigepflicht.“ Strafrechtlich relevante Ereignisse würden an die Polizei weitergegeben. „Das wird nicht kirchenintern geregelt. Sonst hätten wir ja nichts gewonnen.“