Messerattacke: Opfer hat die Blindheit simuliert

Drei Jahre und sechs Monate Haft für einen 18-Jährigen aus Guinea.

Foto: Andreas Bischof

Kempen/Krefeld. Wegen versuchten Totschlags hat das Krefelder Landgericht einen 18-jährigen Asylbewerber aus Guinea zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Wegen des Alters der beiden Tatbeteiligten war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden.

Im Juli vergangenen Jahres hatte M. vor dem Gelände der Kempener Asylbewerberunterkunft am Hütterweg einen anderen 18-jährigen Asylbewerber aus Ägypten mit einem Messer angegriffen. Das Opfer konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Danach hieß es, dass der Ägypter durch den starken Blutverlust und den erlittenen Sauerstoffmangel im Gehirn eine Erblindung davongetragen habe.

Obwohl er immer wieder angegeben hatte, nichts zu sehen, fiel seiner Umgebung und später auch einem Arzt in Krefeld sein sicherer Umgang in unbekannter Umgebung auf. Da die Hintergründe aber nur durch Spezialisten untersucht werden konnten, gab das Gericht ein ärztliches Gutachten über den Zustand des Opfers im Augenheilzentrum der Uniklinik Essen in Auftrag. Tatsächlich ergab die Untersuchung, dass die von dem jungen Mann behauptete Blindheit nicht existiert. Er muss nun mit zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Gleichzeitig fiel der Tatvorwurf wegen besonders schwerer Körperverletzung gegen den 18-jährigen Angeklagten weg und es blieb beim versuchten Totschlag durch den Messerangriff. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weil M., der inzwischen zur Schule geht, wegen seiner Verurteilung ausgewiesen werden kann, behält sich sein Verteidiger vor, ob es zu einem Revisionsverfahren kommen wird. ten