Niers-Express: Pendler sollten Erstattung beantragen
Hilfe gibt es bei der Schlichtungsstelle.
Kempen. Wegen eines Lochs in der Hülser Straße musste die Strecke des Niers-Expresses zwischen Kempen und Krefeld am Mittwoch von 8 Uhr bis in den späten Nachmittag gesperrt werden. Zwischen Kempen und Krefeld fuhren Ersatzbusse statt der Züge der Nordwestbahn (NWB).
Bei der Organisation verlief nach Angaben von einigen Pendlern nicht alles reibungslos: Es seien zu wenige Busse im Einsatz gewesen. Zudem seien diese nicht ausreichend als „Ersatzverkehr“ gekennzeichnet gewesen. Für viele ein Grund, zum Beispiel kurzfristig auf ein Taxi zurückzugreifen.
Pendler, die Taxi gefahren sind, haben eine Chance auf Erstattung der Kosten. Das bestätigt die Verbraucherzentrale (VZ) NRW: „In so einem Fall kann die sogenannte Mobilitätsgarantie greifen“, so Miriam Nübold von der Schlichtungsstelle Nahverkehr. Diese Garantie kann geltend gemacht werden, wenn eine Verspätung von mindestens 20 Minuten vorliege und ein Pendler tatsächlich ein Taxi genommen habe.
Heißt: Er muss eine Quittung vorlegen. Die Mobilitätsgarantie greift bei vier Gründen nicht: Unwetter, Bombendrohung, Streik und Naturgewalten. All das gab es gestern in Kempen nicht.
Wie berichtet, mussten Pendler am Mittwoch mit einer Wartezeit von mehr als einer Stunde leben. Reisende, die dies ausgehalten und möglicherweise einen Ersatzbus genutzt haben, sollten laut VZ versuchen, von ihren „Fahrgastrechten“ Gebrauch zu machen. „Eine Erstattung des Fahrtpreises ist ab einer Verspätung von 60 Minuten möglich“, so Nübold. Allerdings könnten die Fahrgastrechte außer Kraft gesetzt werden, wenn der Grund für die Verspätung „außerhalb der Verantwortung des Verkehrsunternehmens liegt“.
Im Fall Hülser Straße ist die Schuld nicht bei der NWB zu suchen. Deshalb ist es wohl nicht möglich, Ansprüche geltend zu machen. Nübold empfiehlt aber, es zu versuchen. „Aus Kulanz-Gründen“, sagt die Expertin. Die Schlichtungsstelle kann helfen (siehe Kasten). tkl