Förderung Millionenzuschuss für das Grefrather Eisstadion ist sicher
Grefrath · Der Bund fördert die Sanierung der Eissporthalle mit einem Betrag in Millionenhöhe. Das sind die größten Baustellen.
Das Zittern hat ein Ende: Die Finanzierung für die umfassende Sanierung des Grefrather Eisstadions ist seit Donnerstag gesichert. Da erhielt die Gemeinde Grefrath nämlich den Zuwendungsbescheid über die Förderung aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ durch das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat. 3,849 Millionen Euro umfasst der Zuschuss für die Sanierung vom Bund.
Der Antrag der Gemeinde beinhaltete Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 4,277 Millionen Euro. „Geplant ist unter anderem eine Beschallungsanlage für innen und außen, die Sanierung von Sanitärräumen, neue Fenster, eine Fassadensanierung der Halle, die Lüftungsanlage, Hallenbeleuchtung, Bandensanierung und eine neue Parkplatzbeleuchtung mit LED-Technik“, teilte die Gemeinde in einer Pressemitteilung mit.
Der ehemalige Bürgermeister Manfred Lommetz und sein Kämmerer Wolfgang Rive hatten den Antrag mit dem Team der Sport und Freizeit gGmbH um Geschäftsführer Bernd Schoenmackers unter hohem Zeitdruck erarbeitet und eingereicht. Nun freuen sich die Nachfolger, Bürgermeister Stefan Schumeckers und Kämmerer Andre Middelberg. Mit dem Bescheid haben sie die Gewissheit, dass der Bund der Gemeinde Grefrath mit 90 Prozent der Ausgaben für die geplanten Maßnahmen die höchstmögliche Förderung zuspricht.
Das Geld war bereits vor geraumer Zeit aus dem Fördertopf des Innenministeriums zugesichert worden. Später war aber fraglich, ob die Millionen der Gemeinde noch zustehen, da sie nicht mehr im sogenannten Haushaltssicherungskonzept ist. Diese Unsicherheit ist nun Vergangenheit.
Bis zum 31. Dezember 2023 müssen die geplanten Maßnahmen abgeschlossen sein. Bei der Gemeindeverwaltung und der Sport und Freizeit gGmbH sei man aber zuversichtlich, dass die ersten Arbeiten – sofern ein entsprechender Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bewilligt wird – nach Ostern beginnen können.