Kempener Stadtrat beschließt neue Satzungen Gebühren für Abwasser und Müll steigen

Kempen · Kurz vor Jahresende hat der Stadtrat in Kempen die Gebühren für Abwasser, Müll, Straßenreinigung und Friedhofsnutzung beschlossen. Was im kommenden Jahr teurer wird und wo weniger Gebühren zu zahlen sind.

Im Vergleich zu 2022 werden 2023 die Abwassergebühren in Kempen steigen.

Foto: Marc Schütz

(biro) Für das kommende Jahr müssen Bürger in Kempen damit rechnen, dass es in einigen Bereichen teurer wird: In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Stadtrat die Gebühren für Abwasser, Müll, Straßenreinigung und Friedhofsnutzung beschlossen. Unter anderem steigen die Abwassergebühren. Pro Kubikmeter ist 2023 eine Schmutzwassergebühr von 4,48 Euro vorgesehen; für diejenigen, die unmittelbar von einem Entwässerungsverband zu Beiträgen für die Reinhaltung herangezogen werden, sind es 2,21 Euro. Die Niederschlagswassergebühr liegt bei 0,69 Euro je Quadratmeter der bebauten oder überbauten beziehungsweise befestigten Fläche, die Gebühr für das Abfahren und Behandeln von Klärschlamm erhöht sich auf 73,40 Euro pro Kubikmeter.

Als Grund für die Erhöhung führt die Stadt mehrere Faktoren an. Unter anderem wurden größere Investitionen getätigt, Pumpwerke wurden auf den neuesten Stand gebracht, Kanäle erneuert. Die Abgaben für Wasser- und Bodenverbände stiegen, die Abfuhr aus abflusslosen Gruben wurde teurer.

In die Gebührenkalkulation floss auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in NRW ein, die ebenfalls Auswirkungen auf die Berechnung der Abwassergebühren für 2022 hat. Danach wird für 2022 eine Schmutzwassergebühr von 3,35 Euro pro Kubikmeter berechnet; für Nutzer, die unmittelbar von einem Entwässerungsverband zu Beiträgen herangezogen werden, liegt die Gebühr bei 1,56 Euro pro Kubikmeter. Die Niederschlagswassergebühr liegt je Quadratmeter bebauter oder befestigter Fläche bei 070 Euro pro Quadratmeter, für das Abfahren und Behandeln von Klärschlamm werden 55,10 Euro pro Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamms berechnet.

Auch die Abfallgebühren steigen im kommenden Jahr – ein Vier-Personen-Haushalt hat laut Stadt aufgrund der gestiegenen Gebühren für 2023 mit einer Mehrbelastung von 9,96 Euro (+ 5,5 Prozent) zu rechnen. Die jährliche Benutzungsgebühr für die 14-tägige Regelabfuhr der grauen Tonne liegt pro Person, Einwohnergleichwert und Volumengleichwert bei 33,96 Euro (zuvor 31,08 Euro), für die wöchentliche Abfuhr bei 35,16 Euro (32,52 Euro). Die jährliche Gefäßgebühr beträgt für eine 120-Liter-Tonne bei 14-tägiger Abfuhr 54,96 Euro (56,88 Euro), bei wöchentlicher Abfuhr 109,92 Euro (113,76 Euro). Bei einem 240-Liter-Container fallen bei 14-tägiger Abholung ebenfalls 109,92 Euro (113,76 Euro) an, bei wöchentlicher Abfuhr 219,84 Euro (227,52 Euro). Ein zusätzlicher Restabfallsack ist wie gewohnt für 2,70 Euro zu haben.

Für eine zusätzliche Bio-Tonne fallen weiterhin 32 Euro an. Wer keine Bio-Tonne braucht, sondern selbst kompostiert, erhält auf Antrag einen Abschlag von 32 Euro jährlich pro Grundstück.

Günstiger wird die Straßenreinigung. Wenngleich diese für die Jahre 2023 bis 2028 neu ausgeschrieben werden musste und es überall teurer wird, komme es aufgrund sinkender Kosten beim Baubetriebshof der Stadt zu einer leichten Reduzierung der Straßenreinigungsgebühr, führte Torsten Schröder, Technischer Beigeordneter der Stadt, in seiner Vorlage zur jüngsten Ratssitzung aus. Die Gebühr sinkt je nach Berechnungsfaktor von 1,11 auf 1,08 Euro. Dieser Wert ändert sich je nach Straßenklassifizierung und Fläche der Grundstücke, die durch die zu reinigenden Straßen erschlossen sind. Dazu gibt es bei der Stadtverwaltung ein entsprechendes Straßenverzeichnis. Die Verwaltung hatte kürzlich bereits mitgeteilt, dass die Firma Schönmackers ab Januar die Straßenreinigung übernimmt. Aus organisatorischen Gründen ändern sich deshalb an einigen Straßen in St. Hubert die Reinigungstage von freitags auf dienstags, an einigen Straßen in Kempen von freitags auf mittwochs. Die Angaben zu den Reinigungstagen stehen im neuen Abfallkalender für 2023.

Auch die Friedhofsgebühren ändern sich im kommenden Jahr an einigen Punkten. Einige Beispiele: Für die Erdbestattung eines Verstorbenen in einem Reihengrab wird neu eine Gebühr von 505 Euro angesetzt (vorher 469 Euro), in einem Wahlgrab sind es 674 Euro (626 Euro), in einem Tiefen-Wahlgrab für die erste Beisetzung des tiefliegenden Sarges 867 Euro (805 Euro). Für die Beisetzung einer Urne wird eine Gebühr von 361 Euro (335 Euro) erhoben. Für die Überlassung von Nutzungsrechten an Sarggrabstätten berechnet die Stadt neu für eine Reihengrabstätte (Nutzungsdauer 25 Jahre) 999 Euro (vorher 976 Euro), für eine Rasen-Reihengrabstätte 1920 Euro (1883 Euro), für eine Wahlgrabstätte 1227,50 Euro (1202,50 Euro), für eine pflegeleichte Wahlgrabstätte 2080 Euro (1995 Euro). Für eine Urnenreihengrabstätte liegt die Gebühr für die Überlassung der Nutzungsrechte für 25 Jahre neu bei 619 Euro (vorher 601 Euro), für eine Rasen-Urnenreihengrabstätte bei 1052 Euro (1028 Euro). Für eine zweistellige Urnenwahlgrabstätte für die Stätte liegt die Gebühr bei 1685 Euro (1640 Euro), in der pflegeleichten Ausführung bei 2550 Euro (2405 Euro). Für eine Stelle in einer Baumgrabstätte in einer Gemeinschaftsgrabanlage für pflegefreie Urnenwahlgrabstätten liegt die Gebühr bei 1505 Euro (1475 Euro).