Stadt: RAG für Sicherung des Zechengeländes zuständig
In der Ratssitzung ging es auch um mögliche Gefahren für Kinder und Jugendliche auf dem Tönisberger Areal.
Kempen. Noch immer sorgen sich die Mitglieder des Tönisberger Fördervereins Niederberg um den Erhalt des Zechengeländes. Das wurde in der Einwohnerfragestunde der Kempener Ratssitzung am Dienstagabend deutlich. Die SPD hatte das Thema auf die Tagesordnung gesetzt und wollte wissen, wie es weitergeht.
Aus der Vorlage der Verwaltung war bereits deutlich geworden, dass die Stadt mit einem Vertragsabschluss bis Ende März rechnet (die WZ berichtete), aber auch, dass die Fläche des Denkmals, die unter das Bergrecht fällt, wegen der komplizierten Rechtslage erst 2020 in den Besitz des Investors übergehen wird. Auch für die Stadt sei es eine Enttäuschung gewesen, dass der angepeilte Zeitpunkt für einen Vertragsabschluss bis Ende des vergangenen Jahres nicht geklappt habe, so der Technische Beigeordnete Stephan Kahl. Nun hätten aber beide Seiten, also die Ruhrkohle AG (RAG) als Eigentümerin und Investor Wolf-Rüdiger Leendertz aus Krefeld, bestätigt, dass die Vertragsinhalte geklärt seien und man den neuen Termin einhalten wolle.
Nach dem Vertragsabschluss könnten dann die konzeptionellen Planungen laufen. Denn die künftige Nutzung soll in den Abschlussbetriebsplan, der für das unter Bergbau stehende Gelände notwendig ist, einfließen. Bisher war man davon ausgegangen, dass das Areal renaturiert wird. Doch weil nun auch die Entwicklung von Gewerbeflächen möglich sein wird, wird dies nicht mehr der Fall sein.
Aber wer ist nun bis 2020 für die Sicherung des Geländes zuständig? Das fragte Heinz Wiegers (SPD). Das ist der Besitzer, also die RAG, machte Kahl deutlich. Und die Stadt werde auch darauf hinwirken, dass diese ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen werde. Der Zaun habe Löcher, das könne so nicht bleiben. Weil dort nun nicht mehr die Firma Naue ansässig ist und das Areal leer steht, bestehe dort eine neue Situation. Wenn die Stadt erkenne, dass die RAG das Gelände nicht sichert, würde man diese im Zweifel auch mit einem Ordnungsverfahren einfordern.
Besonders für Kinder und Jugendliche sieht Detlef Krahé (SPD) Gefahren. Man müsse dafür sorgen, dass sie nicht unerlaubt auf das Gelände gelangen könnten. ulli