Stieftochter sexuell missbraucht?

37-Jähriger soll sich mehrfach an einer 13-Jährigen aus Kempen vergangen haben.

Kempen/Krefeld. Mit zwei Stunden Verspätung begann am Donnerstag der Prozess am Landgericht Krefeld gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Mönchengladbach. Faik B. soll 2006 ein damals 13-jähriges Mädchen aus Kempen mehrfach sexuell missbraucht haben. Zum eigentlichen Prozessbeginn um 9 Uhr war der Angeklagte, der sich nicht in Haft befindet, nicht da. Erst nachdem ihn sein Verteidiger angerufen hat, kam der Mann ins Gericht.

Zudem brauchte der Kosovo-Albaner eine Dolmetscherin, die noch angefordert werden musste. Schließlich musste das Gericht auch noch in einen anderen Saal umziehen. Nur von dort war mit Übertragungstechnik zu gewährleisten, dass das mutmaßliche Opfer in Abwesenheit des Angeklagten vernommen werden konnte.

Um 11 Uhr konnte die Vorsitzende der ersten großen Strafkammer das Verfahren endlich eröffnen. In der Anklage wird dem 37-Jährigen schwerer sexueller Missbrauch vorgeworfen: Im April und Mai 2006 habe er seine damalige Stieftochter in Kempen in fünf Fällen missbraucht.

An zwei aufeinander folgenden Abenden habe er sich zu der damals 13-Jährigen ins Bett gelegt, sie zuerst an Brust und im Intimbereich berührt, sie dann ausgezogen und versucht in sie einzudringen. Das sei ihm aber erst bei einem dritten Mal einige Wochen später gelungen. Zuvor habe das Mädchen sich noch gegen ihn verteidigen können.

Jedes Mal soll Faik B. die Hände seines Opfers festgehalten haben. Bei zwei weiteren Versuchen einige Wochen später soll es dem Mädchen wieder gelungen sein, ihn abzuwehren. Vor Gericht wollte sich der Mann am Donnerstag nicht zu den Vorwürfen äußern.

Sein mutmaßliches Opfer wurde als Zeugin unter Ausschluss von ihm und der Öffentlichkeit gehört. Das hatte die Anwältin der heute 18-Jährigen beantragt. Das Opfer ist als Nebenklägerin am Verfahren beteiligt. Angesichts der Anklage, mit der Fragen zum innersten Lebensbereich der Zeugin verbunden seien, gab das Gericht diesem Antrag statt.

Ein Therapeut hatte außerdem bescheinigt, dass eine Vernehmung in Anwesenheit des Angeklagten zu einem schweren psychischen Rückfall der traumatisierten jungen Frau führen könnte. Sollten sich die Vorwürfe der Anklage so bestätigen, droht dem Mann eine mehrjährige Haftstrafe.