Todes-Unfall: Haftstrafe auf Bewährung
Prozess: Der Lasterfahrer, der das Leben einer St.Huberter Gastro-Familie zerstört hat, saß jetzt auf der Anklagebank. Der Niederländer erinnert sich an nichts.
St.Hubert/Krefeld. Der niederländische Lkw-Fahrer, der am 29. August 2008 auf der Landstraße zwischen St.Hubert und Hüls einen Unfall mit zwei Todesopfern verursacht hat, erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Das hat das Krefelder Amtsgericht entschieden.
Das Urteil: Fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs. Außerdem ist dem Angeklagten für zwölf Monate in Deutschland der Führerschein entzogen worden. Der 47-Jährige muss 3000 Euro je zur Hälfte an die Fördervereine der Schulen zahlen, auf die die Kinder eines der Opfer gehen.
Betroffen war die Familie der Pizzeria St.Anna in der St.Huberter Tennishalle an der Stendener Straße 6. Auf der Kreuzung B9/K14 zermalmte der 18-Tonner förmlich den dunklen BMW der Gastro-Familie, die vor 30 Jahren aus Neapel an den Niederrhein gekommen war. Der Niederländer (47) hatte die rote Ampel ignoriert und war fast ungebremst mit 60km/h in den Pkw geknallt.
Bei dem Unfall starben die Ehefrau (51) des Fahrers und ihre Schwester (45) auf dem Rücksitz. Der 47-jährige Lenker wurde schwer verletzt.
Die Richterin hatte keinen Zweifel, dass der Niederländer in jener Augustnacht gegen 1.29 Uhr an der Kreuzung Venloer Straße/St.Huberter Landstraße den Unfall verursacht hatte. Mit seinem Scania, vollgepackt mit Muscheln, kam er von der A40.
Der Autofahrer selbst und der Vater der getöteten Frauen traten als Nebenkläger auf. Durch seine schweren Verletzungen und den Tod seiner Ehefrau habe der Autofahrer die Pizzeria aufgeben müssen und sei inzwischen arbeitslos.
Der Lkw-Fahrer konnte sich vor Gericht nicht mehr daran erinnern, was auf den letzten 600 Metern vor der Ampel geschehen war. Er wusste bloß noch, dass er die rote Ampel gesehen und den Fuß vom Gas genommen hat. Gebremst hatte er erst 1,7 Sekunden vor dem Aufprall. Das belegte ein Gutachten.
Der Niederländer sagte, er sei nicht absichtlich in die Kreuzung gefahren. "Ich habe selbst eine Familie, da nehme ich doch nicht so ein Risiko in Kauf." Die Richterin folgte mit ihrem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage. Dem Angeklagten kam zugute, dass er noch keine Vorstrafen hatte.
Die Gastronomie in der Tengo-Tennishalle hat seitdem mehrfach gewechselt. Im November 2008 gab zunächst die sizilianische Familie Volpe ein kurzes Gastspiel. Seit Oktober nun hat der Inhaber den Herd unter eigener Regie wieder angeworfen. Angeboten werden italienische Gerichte, aber auch Spezialitäten aus der Pfalz.