Mietspiegel wird aktualisiert Wie entwickeln sich die Mieten in Kempen?
Kempen · In den vergangenen Jahren stiegen die Mieten in Kempen deutlich. Jetzt wird der Mietspiegel aktualisiert, und die Stadt ruft Mieter und Vermieter dazu auf, sich anonym an einer Erhebung zu beteiligen.
Wohnen in Kempen ist eine kostspielige Angelegenheit, günstiger Wohnraum ist daher heiß begehrt. Das zeigen immer wieder teils verzweifelte Gesuche in den sozialen Medien, und es wurden auch schon an Laternenmasten geheftete und mit dem Familienfoto versehene Bittschreiben gesichtet – nach dem Motto: Wenn ihr jemanden kennt, der jemanden kennt, dann meldet euch bitte! Doch sind die teils verlangten hohen Mieten wirklich gerechtfertigt? Das zu wissen, ist nicht nur für Suchende interessant, sondern auch für diejenigen, die schon länger in ihrer gemieteten Immobilie wohnen. Verlässliche Zahlen liefert regelmäßig der Mietspiegel, der alle zwei Jahre aktualisiert wird.
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete und wird von den Städten und Gemeinden im Kreis Viersen in Zusammenarbeit mit den Interessengruppen Mieterverband Niederrhein und Haus und Grund aufgestellt und bezieht sich räumlich auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Nun ist es wieder so weit, und die Stadt Kempen teilt mit: „Um zu prüfen, ob ab 2025 eine Anpassung des Mietspiegels notwendig ist, wird auf freiwilliger Basis eine Datenerhebung durchgeführt.“
Zu finden ist die Erhebung im Internet unter der nicht gerade eingängigen Adresse https://beteiligung.nrw.de/portal/kreis-viersen/beteiligung/themen/1007777. Dort sollen Mieter – und auch Vermieter – unter anderem angeben, in welcher Art Immobilie sie wohnen, wie groß sie ist, ob es sich um eine Sozialwohnung handelt und natürlich, wie hoch die Miete ist. Auch wann die letzte Mieterhöhung erfolgte, wird gefragt, und ob in der Miete Kosten für Einbauküche, Garage, Carport oder Stellplatz enthalten sind.
Rund 500 Antworten hatte man bei der bisher letzten Abfrage vor zwei Jahren erhalten, teilte das Kempener Sozialamt mit, bei dem auch das Wohnungswesen angesiedelt ist. Bei der Erarbeitung wurde damals deutlich: Die Preise sind gestiegen, und das zeigte sich auch im neuen Mietspiegel. Interessant dürfte der neue Mietspiegel vor dem Hintergrund sein, dass die Kaufpreise für gebrauchte Immobilien zuletzt in Kempen teils deutlich zurückgingen. So sanken Angebotspreise für gebrauchte Eigenheime in Kempen im ersten Halbjahr 2024 um zehn Prozent, so die Landesbausparkasse LBS, die auf der Grundlage der Empirica-Preisdatenbank die Preisentwicklung für Kempen ausgewertet hatte. Berücksichtigt wurden dabei sämtliche Zeitungs- und Online-Anzeigen.
Doch zurück zu den Mieten: Konkret führt der noch aktuelle Mietspiegel 2023 als gewogenen Mietmittelwert pro Quadratmeter ohne Betriebskosten für eine Wohnung in Kempen, die im Jahr 2016 oder später gebaut wurde, 9,05 Euro auf – in der Fassung von 2021 waren es noch 8,20 Euro. Weitere Beispiele: Für eine Wohnung, die zwischen 2009 und 2015 gebaut wurde, sind es nun 8,20 Euro (2021: 7,85 Euro), für eine Wohnung, die zwischen 2001 und 2008 gebaut wurde, 7,70 Euro (7,50 Euro), für eine Wohnung, die zwischen 1993 und 2000 gebaut wurde, 7,30 Euro (7,10 Euro), und für eine Wohnung, die zwischen 1986 und 1992 gebaut wurde, 6,50 Euro (6,35 Euro).
Zuschläge für hochwertige Fliesen, Terrasse oder Garten
Je nach Ausstattung, Lage und Zustand der Wohnungen können darüber hinaus Zu- oder Abschläge berücksichtigt werden. So sind beispielsweise sehr kleine Wohnungen teurer (Zuschlag von +10 bis +15 Prozent bei Wohnungen unter 40 Quadratmeter), große Wohnungen günstiger (Abschlag von -10 bis -20 Prozent bei Wohnungen von über 120 Quadratmetern. Zuschläge gibt es auch für eine überdurchschnittliche Ausstattung wie etwa hochwertige Fliesen, Terrasse, Garten oder Fußbodenheizung (+8 bis +15 Prozent) oder den Aufzug im Haus (bis +5 Prozent) oder eine überdurchschnittliche Bad-Ausstattung, etwa mit Wanne und Dusche, mit einem zweiten Waschbecken oder Bidet (+5 bis +10 Prozent). Abschläge hingegen werden eingerechnet, wenn die Wohnung im Souterrain liegt (-5 bis -20 Prozent), sie über dem dritten Obergeschoss liegt und es keinen Aufzug gibt (-10 Prozent), es sich um eine Dachgeschosswohnung mit Deckenschrägen handelt (bis -15 Prozent) oder das WC außerhalb der Wohnung liegt (-10 bis -20 Prozent).