Unterirdisch durchs Naturschutzgebiet
Die Planer der Gasleitung „Zeelink“ wollen die Trassen durch das Gebiet „Tote Rahm“ beibehalten.
Kempen. Die Planungen für die neue Erdgasleitung Zeelink, die zwischen der belgisch-deutschen Grenze in Lichtenbusch und Legden im Münsterland verlegt werden soll und dabei einen Bereich des Kempener Stadtgebietes durchquert, schreiten voran. Im Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz (UPK) berichteten nun fünf Vertreter des Energiekonzerns Open Grid Europe (OGE, früher Ruhrgas) über den Stand der Planungen.
Zurzeit nähert sich das sogenannte Raumordnungsverfahren dem Ende. Ab September folgt das Planfeststellungsverfahren. Darin werden der endgültige Trassenverlauf festgelegt und mögliche Umweltauswirkungen aufgezeigt. Auch in dieser Phase hat die Stadt Kempen noch einmal die Möglichkeit Bedenken vorzutragen. Die Planungsunterlagen werden dann einen Monat lang öffentlich ausgelegt, so dass auch Bürger die Gelegenheit haben, Einsicht zu nehmen und mögliche Anregungen oder Bedenken zu äußern.
Im Ausschuss machten die Konzernvertreter bereits deutlich, dass es bei der bisherigen Planung, das St. Huberter Naturschutzgebiet „Tote Rahm“ zu durchqueren, bleiben soll. Michael Rumphorst (Grüne) erinnerte daran, dass die Kempener Politik sich dafür ausgesprochen habe, dass die Trasse das Naturschutzgebiet der Toten Rahm meiden solle.
Man habe das Thema frühzeitig intensiv diskutiert und nach dem Beschluss noch einmal Alternativtrassen geprüft, erklärte ein Vertreter der OGE, sei aber zu dem Ergebnis gekommen, dass es aus umweltfachlicher und technischer Sicht die verträglichste Variante sei. Zumal eine Alternativroute auch ein Naturschutzgebiet queren würde. Der Teil der Trasse, der durch das speziell geschützte FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitatrichtlinie) führt, werde den Bereich „unterqueren“, die Leitung werde also unterirdisch verlegt und die relevanten Naturschutzbereiche würden so unangetastet bleiben.
Während man bei der OGE schon Signale bekommen hat, dass es bei dieser Streckenführung bleiben wird, steht das für den Technischen Beigeordneten Stephan Kahl noch nicht so fest. Noch liege der Stadt keine Entscheidung zum Raumordnungsverfahren vor. Für die Stadt sei das Naturschutzgebiet eine „Tabuzone“. Die Möglichkeit, dort die Trasse zu verlegen, wolle man nur einräumen, wenn vertraglich zugesichert werde, dass dies auch unterirdisch geschieht.
Die naturschutzfachlichen Vorgaben würden klar definiert werden, erläuterte der stellvertretende Projektleiter André Graßmann. Er nahm Bedenken, dass die Leitung für Anwohner, die in Kerken-Stenden in der Nähe der Leitung wohnen, Nachteile haben könnte. Es gibt einen Schutzstreifen von zehn Metern. Wenn in diesem Bereich keine Bebauung stattfinde, dann sei die Leitung zu 100 Prozent sicher. Das durchströmende Gas sei nicht zu hören.
Mit den Vertretern der Landwirtschaft habe man sich darauf geeinigt, dass in landwirtschaftlichen Bereichen über der Leitung noch 1,20 Meter Erde liegen wird. Sonst sei ein Meter Mindestüberdeckung notwendig. In den vom Pipeline-Bau betroffenen Landkreisen hat OGE schon Verträge über entsprechende Entschädigungszahlungen an Landwirte abgeschlossen.