Wirtschaftswege: Gebühren nehmen Form an
Grundstückseigentümer sollen in Zukunft bei Sanierungen mitbezahlen.
Kempen. Bei der Einführung von Beiträgen für Wirtschaftswege wird es langsam konkret. Bereits im Juni 2016 hatte die Politik die Verwaltung beauftragt, Vorschläge für eine Satzung vorzulegen. Dann wurde ein Arbeitskreis ins Leben gerufen, in dem auch die Ortsbauernschaft vertreten war und der sich mit der konkreten Umsetzung auseinandersetzen sollte. Grundsätzlich besteht Einigkeit, dass bei einer Erneuerung oder dem Ausbau eines Wirtschaftsweges auch die Anlieger im Außenbereich an den Kosten der Maßnahme beteiligt werden sollen — so wie es auch bei Anliegern im bebauten Innenbereich der Fall ist. Dies wurde nun im Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz vorgestellt.
Auch die Anteilswerte orientieren sich an der Beitragssatzung für den Innenbereich. Bei reinen Anliegerwirtschaftswegen sollen die Grundstückseigentümer in Zukunft 60 Prozent der Kosten übernehmen, bei Hauptverbindungswegen 40 Prozent und bei Hauptverkehrswegen 20 Prozent. Es sei gerecht, dass die Grundstückseigentümer an den Ausgaben beteiligt werden, so SPD-Fraktionschef Andreas Gareißen. Aktuell seien 200 000 Euro für die Unterhaltung der Straßen im Außenbereich im Haushalt eingestellt, im Stadtgebiet seien es lediglich 100 000 Euro.
Wegen der Größe der Grundstücke und des dichten Wegenetzes wurde vereinbart, dass mehrfach erschlossene Grundstücke nur einmal mit dem vollen Beitrag belastet werden. Beim zweiten Weg würde der Beitragsanteil aus Steuermitteln übernommen.
Der Arbeitskreis hat sich noch nicht auf eine Art der Satzung einigen können. Offen war die Frage, ob es eine allgemeine Satzung geben soll oder Einzelsatzungen erst dann erstellt werden, wenn der Fall auch wirklich eintritt. Die SPD wie auch Grüne und Freie Wähler Kempen stimmten für die allgemeine Satzung — „damit die Verwaltung nicht immer wieder eine Einzelsatzung erstellen muss und für alle Beteiligten Rechtssicherheit gegeben wird“, so Gareißen. Da es eh nur Einzelfälle geben werde, stimmten CDU und FDP mehrheitlich für die Variante B, die Einzelsatzung vorsieht. Inhaltlich werden sich aber keine Unterschiede geben, machte Tiefbauamtsleiter Torsten Schröder deutlich: „Das Ergebnis ist dasselbe.“
Endgültig entscheidet der Stadtrat in seiner Sitzung am Dienstag, 3. Juli. ulli