Corona-Zahlen Eine Quarantäne ist keine Krankschreibung
Kreis Viersen · Seit Dienstag 59 Neuinfektionen im Kreis Viersen. Landrat rät von Klingel-Touren zu Halloween ab.
. 59 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus sind seit Dienstag im Kreisgebiet festgestellt worden. Das teilte Kreis-Sprecherin Anja Kühne am späten Mittwochnachmittag mit. In den vergangenen sieben Tagen gab es somit 116 neue Fälle auf 100 000 Einwohner. Aktuell gelten 368 Personen im Kreis Viersen als infiziert.
Fünf Personen gehören nach Angaben des Kreises Viersen zu einer Reisegruppe, die aus Norddeutschland zurückgekehrt ist – damit erhöhe sich die Zahl der positiv Getesteten auf 24. Eine weitere Person des Bongartzstifts in Nettetal wurde positiv getestet, damit sind es dort insgesamt zwei positiv Getestete.
Insgesamt sind derzeit
575 Personen in Quarantäne
575 Kontaktpersonen befinden sich laut Kühne aktuell in häuslicher Isolierung. Menschen, die zu Hause bleiben müssen, sind allerdings aufgrund der Quarantäne nicht automatisch von ihrer Arbeit befreit.
„Eine Quarantäneanordnung ist nicht mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen“, teilte Kreissprecherin Laura Nestrojil auf Nachfrage mit. „Wird bei einem Arbeitnehmer die Quarantäne angeordnet und ist ihm die Arbeit im Homeoffice möglich, ist er auch dazu verpflichtet.“ Die Verpflichtung zur Arbeit entfalle erst, wenn die betroffene Person durch Erkrankung arbeitsunfähig wird.
Wie sieht es um die Rechte der Eltern aus, wenn Kinder in Quarantäne müssen? „Das ist in Artikel 56 Infektionsschutzgesetz geregelt“, so Nestrojil. „Wird bei Kindern, die das 12. Lebensjahr noch nichtvollendet haben oder die aufgrund einer Behinderung auf Betreuung angewiesen sind, eine Quarantäneanordnung festgesetzt, können die Eltern eine Entschädigung für den Lohnausfall geltend machen.“
Pro Elternteil könnten bis zu zehn Wochen, für Alleinerziehende bis zu zwanzig Wochen, geltend gemacht werden. Die Entschädigung betrage 67 Prozent des Nettoeinkommens. Bei Arbeitnehmern müsse der Arbeitgeber für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, längstens aber für sechs Wochen, die Entschädigung für die zuständige Behörde auszahlen. „Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag von der zuständigen Behörde erstattet“, so die Kreissprecherin.
Aber auch wer nicht zu Hause bleiben muss, sollte nicht unbedingt um die Häuser ziehen – gerade nicht zum Halloweenfest am kommenden Samstag.
Übergabe von Süßigkeiten erhöht Risiko, das Virus zu verbreiten
Dazu rät jedenfalls Landrat Andreas Coenen. Angesichts der schnell steigenden Infektionszahlen empfiehlt das Gesundheitsamt in einer Mitteilung, dass Kinder in diesem Jahr an Halloween darauf verzichten sollen, Süßigkeiten an Haustüren zu sammeln. Das übliche Rufen oder gemeinsame Singen an der offenen Haustür wie auch das Übergeben von Süßigkeiten erhöhe das Risiko, das Virus weiter zu verbreiten.
Landrat Coenen dazu: „Natürlich ist es sehr schade, wenn Kinder an diesem Spaß nicht teilnehmen. Angesichts der gefährlichen Lage ist es aber ratsam, darauf zu verzichten. Alle müssen jetzt mithelfen, das Virus einzudämmen.“