Kitas, Tagespflege und Schulen Betreuung: Keine Beiträge für Januar

Kreis Viersen. · Bereits gezahlte Beiträge werden zurückerstattet oder verrechnet.

In den meisten Kita-Gruppen ist wenig los. Eltern sind angehalten, ihre Kinder möglichst zuhause zu betreuen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

(sk) Der Kreis Viersen erhebt für den Monat Januar keine Elternbeiträge für Kindertagesstätten und Kindertagespflegeeinrichtungen im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes Viersen – also in den Kommunen Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie Tönisvorst. Das teilte der Kreis am Mittwoch auf Nachfrage mit. Mit der Regelung sollen Eltern in der anhaltenden Corona-Pandemie mit den daraus resultierenden Schulschließungen und eingeschränkten Betreuungsangeboten finanziell entlastet werden.

Eltern, deren Kinder eine Kindertagesstätte besuchen, haben den Beitrag für Januar bereits bezahlt. In diesen Fällen wird durch die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und die Stadt Tönisvorst der Elternbeitrag zurückerstattet oder für den Folgemonat Februar ausgesetzt. Die Gebühren für den Besuch der Kindertagespflege hingegen fallen erst zum Monatsende an. Eltern können die Zahlung für den Beitragsmonat Januar in diesen Fällen einfach aussetzen, so der Kreis. Die Stadt Tönisvorst teilte zudem auf Nachfrage mit, dass auch die Beiträge für den Offenen Ganztag, die Betreuung von 8 bis 13 Uhr und die Essenspauschalen erlassen werden.

Willich und Kempen
haben eigene Jugendämter

Die Stadt Willich hat ein eigenes Jugendamt und gab ebenfalls ihrerseits bekannt, dass in Willich für den Januar auf die Erhebung der Elternbeiträge für Kitas, die Tagespflege und den offenen Ganztag verzichtet werde – bereits gezahlte respektive abgebuchte Beträge werden automatisch zurückerstattet, so Brigitte Schwerdtfeger, zuständige Beigeordnete der Stadt Willich.

Zum Hintergrund: Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hatten Land und Kommunen beschlossen, das Betreuungsangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder zurückzufahren, damit Kinder verstärkt in geschlossenen Kleingruppen betreut werden und die Zahl der Kontakte reduziert werden kann. „Wir wissen, wie sehr der verlängerte Lockdown Kinder und Familien fordert“, so Schwerdtfeger. Formal ist in Sachen Gebührenverzicht noch die Zustimmung des in dieser Woche tagenden Landes-Haushalts- und Finanzausschusses erforderlich, und auch der Stadtrat muss Ende Januar nach der Entscheidung im Landtag noch per Dringlichkeitsbeschluss zustimmen.

Die Regelung gilt zunächst nur für den Januar. Schwerdtfeger:  „Was in den Folgemonaten passiert, hängt vom weiteren Verlauf der Pandemie und den notwendigen Maßnahmen ab – um das Verfahren zu vereinfachen, wird der Termin für die Abbuchungen für Februar etwas verschoben werden, um eventuell flexibler reagieren zu können.“

Die Stadt Kempen verfügt ebenfalls über ein eigenes Jugendamt. Auch dort ist der Beitragserlass für Januar Thema, genauere Informationen konnte die Stadt am Mittwoch allerdings nicht bereitstellen.