Corona-Lockerungen Nur mit Maske ins Rat- und Kreishaus
Kreis Viersen · Das Tragen einer FFP2-Maske ist dort nun nicht mehr Pflicht, aber empfohlen.
(sk) Besucher des Kreishauses und der Rathäuser im Kreis Viersen müssen auch nach den jüngsten Corona-Lockerungen weiterhin eine medizinische Maske tragen. Diese Regelung gelte auch für die Einrichtungen des Kreises, also das Niederrheinische Freilichtmuseum, die Kreismusikschule, die Volkshochschule und das Kreisarchiv – und sie betreffe auch schulpflichtige Kinder und Jugendliche, so der Kreis. Die Verwaltungen hatten zuletzt sogar das Tragen von FFP2-Masken in ihren Gebäuden zur Pflicht gemacht, für diese Masken soll es weiterhin zumindest eine Empfehlung geben. An den Eingängen würden bei Bedarf entsprechend FFP2-Masken bereitgestellt. Mitarbeiter müssen – wie zuvor – weiterhin medizinische Masken tragen. Eine Häufung ungeimpfter Personen gebe es unter den Verwaltungsmitarbeitern nicht, so der Kreis. Da es sich aber um gemeinschaftliche Flächen handelt, habe der Schutz von Besuchern und Mitarbeitern für den Kreis Viersen oberste Priorität. Wie lange diese Maskenpflicht gelte, stehe noch nicht fest.