Angeklagter kommt aus Nettetal Gericht verurteilt Nettetaler zu Haftstrafe
Nettetal/Krefeld. · Wegen Sachbeschädigung und Drogenbesitz verhängt das Gericht eine Haftstrafe für einen Nettetaler.
Vor dem Krefelder Amtsgericht ist jetzt das Urteil gegen einen 26-Jährigen gefallen, der in Nettetal wohnt. Der junge Mann erhielt unter anderem wegen Sachbeschädigung und wegen Besitzes von Betäubungsmitteln eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung. Der drogenabhängige Angeklagte ist mehrfach vorbestraft.
Konkret hatte die Staatsanwaltschaft dem nun Verurteilten vorgeworfen, im August 2020 die Zimmertür eines 38-Jährigen in einer Nettetaler Asylbewerber-Unterkunft eingetreten zu haben. Im Anschluss habe er dann Geld von dem Mann gefordert. Nachdem dieser sich jedoch geweigert hatte, ihm Bares zu geben, schlug der Angreifer ihn, laut Anklageschrift, mit einer Suppenkelle sowie mit der Faust. Der so Attackierte sei dabei am Kopf und am Ellbogen verletzt worden.
Geschädigter kann sich die Gewalttätigkeit nicht erklären
Weiterhin waren bei dem 26-Jährigen im Rahmen einer Wohnungs-Durchsuchung im August 2020 insgesamt 210 Gramm Marihuana aufgefunden und sichergestellt worden. Der Beschuldigte hatte sich zur Sache eingelassen, stellte den Vorfall im Zimmer des 38-Jährigen aber anders dar. Er meinte, er habe dem anderen zuvor Geld geliehen, welches er natürlich zurück haben wollte. Der Mann habe seine Schulden aber nicht beglichen und deshalb „trat ich vor Wut die Tür ein, nachdem er mich nicht rein lassen wollte.“ Im Zimmer sei er dann von dem Mann mit einem Messer bedroht worden, woraufhin er, zur Verteidigung, zu einer „dort herum liegenden“ Suppenkelle gegriffen
habe.
Ein Flüchtlingsbetreuer sagte im Zeugenstand aus, dass „die beiden sich öfters gestritten und dann wieder versöhnt“ hätten. Der 38-Jährige sei öfter zu dem Zeugen gekommen, weil er sich von dem anderen bedroht gefühlt habe. Außerdem gab der Betreuer an, die beschädigte Zimmertür gesehen zu haben. Bei dem Vorfall selbst sei er aber nicht dabei gewesen.
Der Geschädigte erklärte im Zeugenstand, dass er den jüngeren Mann im Jahr 2016 kennengelernt habe und zunächst mit ihm ein freundschaftliches Verhältnis gepflegt habe. Warum es im letzten Jahr zu den „Gewalttätigkeiten“ gekommen sei, könne er sich nicht recht
erklären.
Der Vorsitzende Richter erklärte am Freitag, dass das Gericht bezogen auf den Vorfall in der Nettetaler Asylbewerber-Unterkunft eine Notwehrsituation des 26-Jährigen nicht ausschließen könne. Das Gericht entschied sich deshalb, den jungen Mann in diesem Fall lediglich wegen Sachbeschädigung zu verurteilen.