Breyell Nettetals Politiker verhängen eine Veränderungssperre für die Josefstraße

Breyell. · Mit einem neuen Konzept will die Stadt einem Wildwuchs von Spielhallen und Wettbüros entgegenwirken.

Tagsüber ist es auf der Josefstraße in Breyell recht ruhig. Nachts hingegen geht es dort lebhafter zu.

Foto: Knappe, Joerg (jkn)

Tagsüber ist die Josefstraße in Breyell eine ruhige Straße. Doch nachts geht es dort hin und wieder so lebhaft zu, dass Anwohner die 110 wählen. Quelle des Lärms sollen Gäste einer Shisha-Bar sein, die in einem Teil eines früheren Supermarkts eingezogen ist. Von den Besuchern der Spielhalle nebenan höre man kaum etwas. Ihr Parkplatz kann allerdings auch von der Rückseite an der Krämerstraße aus angefahren werden. Zwei schon länger leer stehende Ladenlokale in den Häusern 18 und 20 haben nun bei Unternehmern Interesse geweckt, um dort Vergnügungsstätten wie ein Wettbüro zu errichten. Doch ihnen hat der Stadtrat zunächst ein Stoppzeichen entgegengesetzt.

Die Politiker leiteten die dritte Änderung für den Bebauungsplan Breyell 103d „Sanierungsgebiet Stadtteilzentrum Breyell östlich Josefstraße (Neufassung)“ ein und erließen eine Veränderungssperre. Der Plan umfasst den Bereich zwischen Josefstraße 10 und 50 und Felderend 2 bis 22 sowie die Eckhäuser an der Lobbericher Straße/Felderend. Der komplette Bereich werde einbezogen, erläutert Ulrich Eckert vom Planungsamt, „weil das rechtliche Verfahren wesentlich vereinfacht wird“. Denn es muss kein Extrabereich herausgegriffen und neu abgegrenzt werden.

Grundsätzlich sind Vergnügungsstätten in Kerngebieten zulässig, wenn sie „keine erheblichen Nachteile und Belästigungen für die Umgebung zur Folge haben“. Doch diese haben sie nach Ansicht der Verwaltung an der Josefstraße, weil diese sich von einer Geschäfts- zur Wohnstraße gewandelt habe und außerdem sich das Wohngebiet Krämerstraße anschließe. Die Umgebung sei „als unverhältnismäßig störanfällig zu bewerten“. Doch bevor die Verwaltung den Antrag auf Einrichtung eines „Wettbüros mit angeschlossener Gastronomie“ endgültig bescheidet, will sie Grundlagen schaffen und endlich ein Vergnügungsstättenkonzept erarbeiten.

Werbering mahnt Rücksicht
auf Anwohner an

Ein solches hatte die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein schon Ende 2015 bei einem Bebauungsplan in Lobberich gefordert, doch hielt die Stadt am Rahmenplan „Spielhallen“ aus dem Jahr 1989 fest. Dann wartete sie auf die zweite Änderung des Glücksspielstaatsvertrags, um dessen Bestimmungen (Speiseverbot, Sperrstunden, Außenwerbung, Mindestabstände zu anderen Hallen und Jugendeinrichtungen) übernehmen zu können. Diese ist bis heute nicht in Kraft.

Die Verwaltung muss nun überlegen, ob sie ein Vergnügungsstättenkonzept oder eine -satzung oder einen Bebauungsplan für das ganze Stadtgebiet erarbeitet. Nach Eckerts Einschätzung läuft es in Richtung Satzung hinaus. Eines sei aber schon klar: Die Einkaufs- und Fußgängerzone Breyells werde kein „potenzieller Standort für Vergnügungsstätten“.

Werbering-Vorsitzender Philipp Hammans begrüßt das Vorgehen der Stadt: „Wir haben nichts gegen Gastronomie an dieser Stelle, wohl aber etwas gegen Vergnügungsstätten, die teilweise bis zum frühen Morgen geöffnet sind.“ Die Straße habe ihren Charakter gewandelt, man müsse inzwischen mehr Rücksicht auf das Wohnen nehmen.