Neue Straßenlaternen: Kritik an Anliegerbeiträgen

Der Steuerzahlerbund sagt, dass die erhobenen 60 Prozent der Kosten zu hoch seien.

Foto: Jörg Knappe

Breyell. Neue Laternenmasten mit LED-Lampen erleuchten seit dem vergangenen Jahr die Straße Berg in Breyell zwischen Lobbericher Straße und Am Hang. Die Stadt erhebt dafür bei den Eigentümern der anliegenden Häuser rund 60 Prozent der Kosten: rund 7670 von 12 780 Euro. Einem der Eigentümer ist das zuviel. Der Bund der Steuerzahler sieht das genauso.

Die Stadt hatte 2011 entlang der Straße Freileitungen entfernen und Erdkabel verlegen lassen sowie drei Masten ausgetauscht, berichtet die Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche. Damals hätten die Eigentümer nicht zahlen müssen, denn das Kommunalabgabengesetz, auf das sich die Stadt bezieht, sehe vor, dass sie nur dann beteiligt werden, wenn alle Laternen ausgetauscht werden, sagt Fritzsche.

Der Eigentümer hat Sorge, nun für einen Fehler der Stadt zahlen zu müssen: Denn 2011 seien die Laternen in größeren Abständen zueinander gesetzt worden als zuvor. „Vergangenes Jahr hat man sie dann wieder näher zusammengestellt“, sagt der Eigentümer: „War das eine Fehlplanung, die die Anwohner nun kompensieren müssen?“

Nein, sagt Fritzsche. Im Zuge der Umstellung auf LED-Leuchten sei nun eben die Straße Berg dran gewesen. „In der LED-Technik ist eine andere Höhe der Lichtpunkte notwendig. Dadurch sind die Abstände und Verteilungen der Laternen anders“, erklärt sie.

Harald Schledorn vom Bund der Steuerzahler NRW gibt ihr grundsätzlich Recht. „Bei einer Erneuerung oder Verbesserung von Laternen sind die anliegenden Hauseigentümer beitragspflichtig“, sagt der Gebührenreferent. Doch er kritisiert die Höhe. Denn der Stadtrat habe beim Beschluss seiner Straßenbau- und Gebührensatzung einen großen Spielraum: „Bei der Beleuchtung kann er 30 bis 80 Prozent der Kosten umlegen“, sagt Schledorn. 60 Prozent seien also rechtens. „Trotzdem ist es zu viel“, meint der Experte: „Wenn man Bürger entlasten kann, sollte man es tun.“

Der Experte rät dem Eigentümer, eine Beschwerde an den Stadtrat zu richten. Darin solle er fordern, die Beitragsanteile am unteren Rand des Spielraums festzusetzen. Das würde sich aber erst auf künftige Forderungen auswirken.