Neues Halteverbot stört Anwohner
Die Beckstraße in Süchteln sei durch die jetzt fehlenden parkenden Autos zur Durchgangsstraße geworden.
Süchteln. Bis zum 7. März war die Welt für die Anwohner an der Beckstraße in Süchteln von der Anne-Frank-Straße bis hinunter zur Hausnummer 13 noch in Ordnung. Bis dahin konnte entlang der rechten Straßenseite, von der Anne-Frank-Straße kommend, geparkt werden. Eine Möglichkeit, die die Anwohner gerne nutzten. Zumal die parkenden Fahrzeuge auch als Straßenbahnverengung dienten und der übrige Verkehr gezwungen wurde, sich an die vorgeschriebenen 30 Stundenkilometer zu halten — denn wegen der so verengten Straße konnten sie nicht schneller fahren. Doch seit dem 7. März stehen dort zwei Halteverbotsschilder: Eins ist an der Ecke Anne-Frank-/Beckstraße angebracht, das zweite in Höhe der Hausnummer 17 auf der Beckstraße. „Uns fehlen nicht nur die Parkplätze, sondern seit dieser neuen Regelung wird auf dem Straßenabschnitt auch extrem schnell gefahren“, sagt Anwohnerin Carolin König.
Bevor an der Beckstraße die Halteverbotszonen eingerichtet waren, mussten Autofahrer bei Gegenverkehr häufig hinter parkenden Wagen warten, bis dieser die Fahrbahn geräumt hatte. „Das hat einige auch abgeschreckt, diese Strecke als Umgehungen zu nutzen, um die Tönisvorster Straße zu meiden“, sagt Barbara Josten. Auch deshalb wünschen sie und andere Anwohner sich die alte Regelung zurück. „Das Problem ist nun auch, dass wir selbst nur zum Ausladen dort nicht mehr halten dürfen. Als ich Wasserkästen ausladen wollte, bin ich direkt von der Polizei, die gerade vorbeifuhr, angesprochen worden“, sagt Kethis Waran.
Die Stadt Viersen indes sah Handlungsbedarf, als eine ortsansässige Firma sie auf die Engstellenproblematik an der Stelle aufmerksam machte. „Es gibt ein gesetzliches Halteverbot an Engstellen nach der Straßenverkehrsordnung. Das greift genau an dieser Stelle“, erklärt Thomas Ricker, Fachbereichsleiter Ordnung und Sicherheit der Stadt Viersen. Die Beckstraße an sich ist bereits eine sehr schmale Straße. Wird dort auch noch einseitig geparkt, verengt sich der Straßenraum unter vorgegebene Meterzahlen, argumentiert die Stadt. Die Fahrbahn sei zuvor sogar so weit eingeengt gewesen, dass Lastwagen von und zur Anne-Frank-Straße den Gehweg befahren mussten und Hausfassaden beschädigten. Nachdem die Probleme bekannt waren, beschäftigte sich die Arbeitsgruppe Verkehr mit dem Thema. In dieser Gruppe waren die Stadt Viersen, die Kreispolizei und die Verkehrswacht beteiligt.
Um weitere Behinderungen, Gefährdungen und Beschädigungen zu vermeiden, hat die Straßenverkehrsbehörde dann aufgrund des Beratungsergebnisses in der Arbeitsgruppe Verkehr entschieden, ein beidseitiges Haltverbot auf der Beckstraße zwischen Hausnummer 17 und der Anne-Frank-Straße einzurichten. Die Aufstellung von Haltverboten ist dabei eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung. Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Der Ordnungs- und Straßenverkehrsausschuss des Rates der Stadt Viersen ist damit nicht zuständig.
Die Anwohner halten aber an ihrem Anliegen fest und wollen Ricker bald zu einem Ortstermin einladen.