Roller für den Schulweg ungeeignet
Verkehrssicherheitsexperten warnen vor hohem Unfallrisiko für Grundschulkinder.
Viersen. Sie sind klein, sie sind schnell, sie sind praktisch, und trendige Sportgeräte sind sie auch. Für den Schulweg aber sollten Kinder mit beiden Beinen besser auf dem Boden bleiben, statt rollernderweise die Laufgruppen zu überholen. „Bei den Gesprächen mit den Eltern vor der Einschulung raten wir von Roller und Kickboard ab“, sagt Dietmar Berner von der Verkehrsunfallprävention der Kreispolizei Viersen. Zu hoch ist das Unfallrisiko mit den flotten Zwei- und Dreirädern.
Das Fahrrad empfehlen die Verkehrssicherheitsberater ebenfalls erst ab dem vierten Schuljahr. „Die Kinder sind vorher überhaupt nicht in der Lage, Entfernung und Geschwindigkeit richtig einzuschätzen. Ihr Blickfeld ist wesentlich zentrierter als das der Erwachsenen, die Gegenstände und Bewegungen aus dem Augenwinkel registrieren“, erklärt Berner. Allein aus dem Grund sind Roller und Co. für die Grundschüler der ersten Klassen ebenso wenig zu empfehlen wie Fahrräder. „Wir raten dazu, den Schulweg möglichst zu Fuß zurückzulegen.“
Im Gegensatz zum Fahrrad bergen Roller und Kickboard allerdings noch einige Tücken mehr, die das Unfallrisiko erhöhen. Verkehrssicherheitsexperten gehen inzwischen davon aus, dass Grundschulkinder sich auf dem Weg zur Schule häufiger mit einem Roller als mit einem Fahrrad verletzen.
Risiko Nummer eins sind die kleinen Räder, mit denen man leichter an Unebenheiten auf dem Gehweg hängen bleibt. Bei einem abruptem Stopp können gerade Scooterfahrer leicht kopfüber stürzen — zumal, wenn sie noch einen Ranzen auf dem Rücken haben. „Ein Helm ist auf jeden Fall zu empfehlen“, sagt Berner.
Risiko Nummer zwei ist die Schnelligkeit. Mit Roller oder Kickboard sind Kinder genauso schnell unterwegs wie mit dem Fahrrad, aber man sieht sie
schlechter, weil sie nicht erhöht wie auf dem Fahrrad sitzen, sondern meist kaum über die Motorhaube hinaus ragen.
Risiko Nummer drei ist die Geräuschlosigkeit. Viele Roller haben Flüsterräder. Sie gleiten lautlos heran, bis sie den Fußgängern womöglich in die Hacken fahren. Als Spielgeräte sind sie nicht mit einer Klingel ausgerüstet. „Da könnte man natürlich nachrüsten“, sagt Berner.
Risiko Nummer vier ist die Wendigkeit der kleinen Gefährte. Um das Fußgängerfeld von hinten aufzurollen, starten manche Rollerfahrer gewagte Überholmanöver. Dass die Rollerfahrer dabei mal eben einen entgegenkommenden Lastwagen übersehen oder auch den Fußgängern den Weg abschneiden, liege an den kindlichen Denk- und Wahrnehmungsstrukturen, erklärt Berner. „Kinder konzentrieren sich auf eine Sache, den Lkw hören und sehen sie in so einer Situation nicht.“
Die Eltern seien in der Pflicht, mit den Kinder sicheres, rücksichtsvolles Verhalten zu trainieren, sagt der Verkehrssicherheitsexperte.
Rein rechtlich gelten Roller als Spielzeug. Laut Straßenverkehrsordnung gehören sie daher nicht auf die Fahrbahn, sondern auf den Gehweg. „Auf der Fahrbahn muss man den Roller schieben — auch wenn man nur die Straße überquert“, sagt Berner.
Versicherungstechnisch macht es indes keinen Unterschied, ob die Kinder zu Fuß, mit dem Rad, dem Roller oder auf Stelzen zur Schule unterwegs sind.
Ähnlich wie die Verkehrserzieher sehen die Schulen Rollerfahrer kritisch. „Wir kennen die Problematik und empfehlen allen, zu Fuß zu gehen“, sagt Sabine Weuthen. Leiterin der Martinschule in Süchteln. Andernorts bitten die Schulen in Elternbriefen bereits darum, den Roller für den Schulweg stehen zu lassen.
Allerdings muss man die flotten Roller auch nicht grundsätzlich verteufeln, findet Boris Fardel, Präventionsexperte der Unfallkasse NRW. „Sie sind ein gutes Spielgerät, das den Gleichgewichtssinn und die Motorik trainiert — solange sie im geeigneten Raum gefahren werden.