Tönisvorst/Krefeld Vauths Anwalt setzt weiter auf Zermürbung
Am fünften Verhandlungstag verlas Verteidiger Daniel Wölky wieder stundenlang Akten.
Tönisvorst. Mit seiner Begründung der Besetzungsrüge ist Verteidiger Daniel Wölky gestern fast fertig geworden. Am nächsten Verhandlungstag, am 16. Mai, darf man erwarten, dass alle Beteiligten dann mehr wissen. Schon die Römer kannten die Ermüdungsrede. Und auch im US-amerikanischen Senat gibt es ab und zu eine Dauerrede. Meistens versucht eine Minderheit mit dieser „Filibusterei“, den Beschluss der Mehrheit zu verhindern oder zu verzögern. Was Verteidiger Daniel Wölky seit dem zweiten Prozesstag abzieht, erinnert sehr an diese Verhinderungs- oder Zermürbungstaktik. Die anfangs der 2. Großen Strafkammer angekündigte Besetzungsrüge wird mündlich begründet, indem aus den Akten der Staatsanwaltschaft minuziös vorgelesen wird. Zum Schluss meinte der Verteidiger, nicht er habe die Anklage gemacht.
Mit den Barabhebungen und Überweisungen, die nach den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Lothar Vauth und seiner Frau Jessica vorgeworfen werden, ergibt sich eine Schadenssumme von über 1,9 Millionen Euro. Die Krefelder Sozietät Dr. Stöber, Oehring und Partner ging daran zu Grunde und musste Insolvenz anmelden. Der Angeklagte Lothar Vauth war als Rechtsanwalt Partner dieser Anwaltskanzlei, seine ebenfalls angeklagte Frau Jessica war dort Büroleiterin und steuerte damit die Finanzen der Sozietät.
Aus den gestern vorgelesenen Unterlagen der Staatsanwaltschaft geht aber auch hervor, dass es nicht bei der Schadenssumme von 1,9 Millionen Euro geblieben sei. Vielmehr soll Lothar Vauth den Schaden teilweise ausgeglichen haben, und zwar mit beträchtlichen Summen. Nach den bisher genannten Vorgängen handelt es sich bei den Bareinzahlungen oder Überweisungen um Tausenderbeträge, von 3500 bis 17 000 Euro, oft mehrere Beträge innerhalb eines Monats.
Später bei der Vernehmung der Angeklagten und der Zeugen dürfte es spannend werden, wie die Vorgänge genau vonstatten gingen, ob es einem Schuldeingeständnis des Angeklagten — der bisher noch kein Geständnis abgelegt hat — gleichkommt. Es bleibt abzuwarten, wie Staatsanwälte, Richter und Verteidiger diese Vorgänge bewerten.
So richtig Spaß scheint Verteidiger Daniel Wölky das stundenlange Vorlesen aus den Akten auch nicht zu machen. Der junge Fachanwalt für Strafrecht ist Partner der Kanzlei Gercke-Wollschläger in Köln, hat dort große Fälle betreut. In einem Punkt ist die Zermürbungstaktik der Verteidiger allerdings bereits aufgegangen: Das Interesse der Öffentlichkeit am Prozess ist stark zurückgegangen. Gestern saß nur ein Zuhörer im Saal — vorübergehend. hb