Kleine Rinne, großer Ärger
Weil die Garagen an der Straße „ um Wedemhof“ in Leuth nicht an den Kanal angeschlossen sind, beschäftigt ein Garagenbau jetzt das Amtsgericht Nettetal.
Leuth. Vor drei Jahren haben Peter und Karin Guré an der Straße „Zum Wedemhof“ ein Grundstück gekauft, um eine Garage bauen zu lassen. Das konnten sie bisher nicht — obwohl sie seit Juli 2016 eine Baugenehmigung haben. Der Grund dafür ist eine Regenrinne, die außen an der Nachbargarage befestigt ist. Auf das Grundstück der Gurés entwässert deren Nachbar Heinz Robert Reiners — und nicht über den Kanal. Und das will er auch nicht ändern. „Ich habe dafür eine Genehmigung“, erklärt Reiners.
Die Grundstücksbesitzer baten ihren Nachbarn seit 2014 mehrfach, seine Dach- und Regenrinne zu entfernen und nach innen zu verlegen — ohne Erfolg. Denn das Bauamt gestatte nur eine grenznahe Bebauung für die neue Garage. „Mehrere gütliche Vorschläge wurden ignoriert“, sagt Karin Guré. Heinz-Robert Reiners will eine Verlegung nicht bezahlen. Die Kosten dafür (rund 120 Euro) sollten stattdessen seine Nachbarn übernehmen.
„Die Garagen wurden vor 40 Jahren gebaut“, sagt Reiners, der seit 2000 CDU-Ortsvorsteher in Leuth ist. Mit dem Vorbesitzer seiner Nachbargarage habe er diese Einigung getroffen, auf dessen Grundstück zu entwässern. „Ich müsste das Rohr in die andere Richtung verlegen und auch dann wüsste ich nicht, wie ich es an den Kanal anschließen sollte“, meint er. Niemand könne ihm die genaue Lage eines Kanals sagen, er müsse bis zur Straße.
Doch für den Nachbarn die Kosten zu übernehmen, das sehen Karin und Peter Guré nicht ein. „Er müsste einfach das Entwässerungsrohr nach innen verlegen, wie wir es mehrfach vorgeschlagen haben“, sagt Peter Guré. Entscheidend aber ist: Sie halten diese Art der Gebäude-Entwässerung für nicht zulässig. Im Jahr 1977 entstand das Baugebiet Leuth-Süd und somit bestand für alle Anschluss- und Benutzerzwang an den Kanal.
Nachfrage bei der Stadtverwaltung Nettetal: Müssen nicht alle Gebäude an den Kanal angeschlossen sein? „Es besteht ein allgemeiner Kanal- und Benutzerzwang“, erläutert Technische Beigeordnete Susanne Fritzsche.
Die Eheleute Guré haben deshalb im November 2015 Klage erhoben. Ihre Forderung: Der Garagenbesitzer müsse die hereinragende Regenrinne entfernen und auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Streitwert lag bei 1500 Euro. Die Zulässigkeit dieser Klage hat Ingo Heymann als Anwalt von Heinz Robert Reiners im Januar 2016 bezweifelt. Zunächst müsse es einen Gütetermin vor einer Schlichtungsstelle geben. Dieser fand dann im Mai statt — erneut konnten sich die Parteien nicht einigen. „Herr Reiners weigerte sich, seine Bauunterlagen einschließlich der genehmigten Entwässerung vorzulegen“, so Karin Guré. Danach reichte das Ehepaar im März 2016 erneut Klage ein.
Was die Gurés insbesondere verärgert: Auch der Nettebetrieb Abwasser hatte sich im November 2015 eingeschaltet — und Partei für Heinz-Robert Reiners ergriffen. In einem Schreiben heißt es, dass „er dem Bauantrag aufgrund der Entwässerungssituation nicht zustimmen könne.“ Die mittlere Garage (Reiners) hätte bei einem Bau keine Möglichkeit mehr zu entwässern. Die Garage der Gurés inklusive Vorplatz müsste ordnungsgemäß über den Kanal angeschlossen und die Regenwässer der Garage Reiners über diesen Kanal abgeleitet werden.
Karin Guré hat daraus den Schluss gezogen, dass „der Anschluss- und Benutzerzwang zur Entwässerung zwar für alle Bürger gilt, jedoch nicht, wenn man als Ratsmitglied und Ortsvorsteher tätig ist.“
Die Stadtverwaltung will sich jetzt um das Entwässerungsproblem kümmern. Für heute die alle Besitzer aller Garagen „Zum Wedemhof“ zu einem Gespräch eingeladen.