Ausländerbehörde Viersen Keine Arbeitserlaubnis wegen Personalnot
Viersen · Shaukat Khan Safi, Flüchtling aus Afghanistan, könnte Vollzeit arbeiten, wenn ihm die Ausländerbehörde der Stadt Viersen kurzfristig eine Arbeitserlaubnis ausstellen würde. Doch die kommt nicht dazu: Nur zwei der neun Stellen sind aktuell besetzt.
Viele Jahre war Günter Bublitz Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Viersen. In seinem Ruhestand kümmert er sich mit seiner Frau Elisabeth um Flüchtlinge, darunter einen jungen Afghanen. Shaukat Khan Safi (23) floh als Jugendlicher vor mehr als sieben Jahren nach Deutschland. „Seitdem fristet er ein bedrückendes Dasein“, sagt Bublitz. Das liege auch an der Viersener Ausländerbehörde. „Herr Safi hat sich immer wieder um Arbeit bemüht, wobei nach unserer Kenntnis mindestens drei Arbeitsmöglichkeiten an den verschleppten Terminen rund um die Arbeitserlaubnis scheiterten“, sagt Bublitz. Ein viertes Mal, so hofft der Pfarrer im Ruhestand, soll das nicht passieren.
„Aktuell haben wir ihm eine Vollzeitbeschäftigung vermitteln können“, berichtet Bublitz. Seine Frau bat die Ausländerbehörde um einen umgehenden Termin zur Erlangung der nötigen Arbeitserlaubnis, da der Arbeitgeber auf Grund eigenen Drucks nicht länger als 14 Tage warten kann. Diese Terminbitte sei am 18. August verschickt worden. „Der ,kurzfristige’ Termin, den wir bekamen, war der 12. Oktober!“, berichtet Günter Bublitz entsetzt. „Damit wäre auch diese Chance für Herrn Safi vertan.“ Also schrieb er drei Tage später an die Ausländerbehörde, bat um einen früheren Termin. Eine Antwort, sagt Bublitz, habe er von der Behörde bisher nicht erhalten.
Das Ausländerrecht ist kompliziert. Die Rechtslage bei Safi ist so, dass er als geduldeter Flüchtling in Deutschland arbeiten darf, aufgrund seines langen Aufenthaltes auch ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Er benötigt aber eine Arbeitserlaubnis des Ausländeramts. Um die zu beantragen, muss er persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen.
Prekäre Personalsituation
in der Ausländerbehörde
Warum gibt’s keinen früheren Termin für ihn? „Zunächst bitte ich um Verständnis, dass die Stadt Viersen grundsätzlich keine Fragen zu laufenden individuellen Verwaltungsverfahren beantwortet“, sagt Stadtsprecher Frank Schliffke. „Grundsätzlich gilt eine Arbeitserlaubnis jeweils für ein spezifisches Arbeitsverhältnis. Bei wesentlichen Änderungen oder einem Wechsel des Arbeitgebers muss eine neue Arbeitserlaubnis beantragt werden. Die Prüfung erfolgt schnellstmöglich.“ Dabei werde die regelmäßig gegebene Dringlichkeit berücksichtigt. „Das bedeutet jedoch nicht, dass die Betroffenen eine Erteilung ,von heute auf morgen’ erwarten können.“
Gut möglich, dass Safi seinen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis nun doch schon 14 Tage früher als avisiert stellen kann. Denn seine Duldung soll am 27. September verlängert werden. Dazu hat er bereits einen Termin bei der Ausländerbehörde bekommen. Der Stadtsprecher: „Anlässlich eine solchen Termins können auch beispielsweise Anträge gestellt werden. Hierzu ist keine weitere Terminvereinbarung erforderlich.“
Was Bublitz ärgert: Schon vor Monaten hatte Safi bei der Stadt Viersen die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Ausländergesetz (AuslG) gestellt. „Ihm wurde mitgeteilt, dass der Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn er einen Identitätsnachweis vorliegt – das ist aber angesichts der aktuellen Lage in Afghanistan schwierig.“ Augenscheinlich handelte es sich bei der Auskunft um eine Fehlinformation. Der Stadtsprecher bestätigt: „Für das „Chancen-Aufenthaltsrecht“ ist kein Identitätsnachweis erforderlich.“ Und warum hat die Stadt den Antrag dann bisher nicht bearbeitet?
Dass es nicht schneller gehe, sei der prekären Pesonalsituation geschuldet. Der Stadtsprecher: „Aktuell sind in der Ausländerbehörde faktisch zwei von neun Stellen besetzt. Das Defizit begründet sich in aktuell noch unbesetzten Stellen ebenso wie in krankheitsbedingten Ausfällen.“ Drei Mitarbeiter befänden sich in der Einarbeitungsphase.