Das Sterben wird teurer

In Niederkrüchten steigen die Friedhofsgebühren. Setzt nun ein Bestattungstourismus in Nachbargemeinden wie etwa Brüggen ein?

Viersen/Niederkrüchten. Sterben in Niederkrüchten wird teurer. Mitunter um mehr als 500 Euro. Zumindest nach der neuen Gebührensatzung. Geplant ist eine Anhebung der Nutzungsgebühren. Nach geltendem Recht müssen die Gebühren für die Friedhöfe kostendeckend kalkuliert werden. Nachbargemeinden wie Schwalmtal haben den Schritt schon hinter sich. In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde da ein gewaltiges Minus angehäuft. 2004 fehlten 28 300 Euro, 2005 waren es rund 60 000 Euro, im Jahr darauf 24 000 Euro und in diesem Jahr wird mit etwa 50 000 Euro gerechnet, die in der Kasse fehlen. Während die eigentlichen Bestattungsgebühren für Personen über fünf Jahren sinken, muss in Zukunft auch für die Bestattung eines Kleinkindes gezahlt werden.

Neu in Niederkrüchten ist das "pflegefreie Reihengrab", das es sowohl für eine Urnenbestattung als auch für die herkömmliche Bestattung im Sarg geben wird. Die CDU hat sich für diese Form der letzten Ruhe stark gemacht. Weil viele Gräber nicht mehr von den häufig weit entfernt wohnenden Kindern oder anderen Angehörigen gepflegt werden können, kam für viele Menschen nur noch die anonyme Bestattung in Frage. Vielen Angehörigen fehlt damit aber ein Ort für die Trauer, falls sie doch einmal in die Nähe der Heimat kommen. Das pflegefreie Grab soll eine liegende Steinplatte mit persönlichen Daten erhalten und ansonsten eine Rasenfläche sein. 1433 Euro kostet das 25-jährige Belegungsrecht, aber es entstehen keine Folgekosten für die Grabpflege.

"Die vergangene Kalkulation im Jahr 2004 hat erhebliche Defizite aufgezeigt", erklärt Britta Baier von der Gemeinde Niederkrüchten. Daher sei man gezwungen, die Gebühren anzuheben. Es sei auch davon auszugehen, dass der Rat bei seiner nächsten Sitzung die Erhöhung beschließen werde. Einen "Bestattungstourismus" in günstigere Städte und Gemeinden oder gar in die Niederlande fürchtet Baier nicht: "Wir können es nicht verhindern", erklärt sie. "Aber in ländlicheren Regionen wie Niederkrüchten ist dies vielleicht nicht so verbreitet, wie in Städten."

Profitieren könnte etwa die Nachbargemeinde Brüggen. Dort kostet die Nutzung eines Einzel-Wahlgrabs 806 Euro. Doch so einfach ist das nicht. "Wer sich in Brüggen bestatten lassen will, muss irgendwann dort auch gelebt haben", erklärt Stadtkämmerer Erich Scholz. Ausnahmen gäbe es nur dann, wenn ein Wahlrecht für ein Grab in Brüggen besteht und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes nicht in der Gemeinde wohnhaft ist.

Nicht nur in Niederkrüchten, auch in Viersen muss man mit Änderungen in der Friedhofsnutzung leben. Gerd Zenses, zuständig für die Grünflächen im Kreis Viersen: "Durch die Neustrukturierungen haben wir eine Kostenreduzierung von 90 000 Euro pro Jahr erreichen können. Damit haben wir die Vorgaben erfüllt, die wir uns selber für die Reform gestellt haben.”

Kinderbestattungen Ein Reihengrab für ein Kleinkind bis fünf Jahre kostete bisher für 25 Jahre 220 Euro. In Zukunft sind es 710.

Nutzungen Stark in die Höhe schießen die Gebühren für die Nutzungsrechte von Grabstätten. Für Verstorbene über fünf Jahre klettert der Betrag von 540 Euro auf 1263. Bei der Wahlgrabstätte steigt der Betrag von 1150 auf 1781 Euro.