Kreis Viersen: Immer neue Drogen-Fälle
Verkehr: Die Polizei hat den „Kontrolldruck“ auf den Straßen erhöht. Am Mittwoch neue mutmaßliche Drogenfahrten gemeldet.
Kreis Viersen. Zum wiederholten Male innerhalb kurzer Zeit hat die Kreispolizei Autofahrer erwischt, die mutmaßlich unter Drogeneinfluss standen. Am Dienstagabend fiel ein 46-jähriger Breyeller bei einer Kontrolle auf dem Löhweg in Viersen auf. Da der Drogenschnelltest positiv auf Amphetamine reagierte, ordneten die Beamten eine Blutprobe an. Diese dient, wie auch nach einem Alko-Test, zur Beweissicherung.
In der Nacht zu Mittwoh war es ein 21-jähriger Mönchengladbacher, bei dem der so genannte Drugwipetest bei einer Kontrolle auf der Freiheitsstraße den Konsum von Cannabisprodukten anzeigte. Auch er musste zur Blutprobe.
Woher aber kommt es, dass sich solche Meldungen der Polizei seit einigen Wochen häufen? Laut Polizei-Sprecherin Antje Heymanns hat es mit dem "erhöhten Kontrolldruck" zu tun. Anfang des Jahres hatte die Behörde angekündigt, dass es verschärfte Verkehrskontrollen geben werde. Dieser Plan wird offensichtlich umgesetzt.
Außerdem betont Heymanns die hohe Kompetenz ihrer Kollegen bei der Ermittlung solcher Delikte. "Man braucht eine gewisse Erfahrung und Fortbildungen, um zu erkennen, ob jemand illegale Drogen konsumiert hat. Anzeichen dafür seien etwa lichtstarre Pupillen, rote Bindehäute, eine verwaschene Sprache oder ein typischer Geruch im Fahrzeug.
"Wir unterscheiden zwischen Ausfallerscheinungen und Auffallerscheinungen", erklärt die Polizei-Sprecherin. Der erste Begriff umfasst etwa das berühmte Schlangenlinien-Fahren, also vergleichsweise auffälliges Verhalten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Für die genannten Auffall-erscheinungen hingegen muss das Fahrzeug (meist im Rahmen einer Stichproben-Kontrolle) angehalten und ein Kontakt zum Fahrer hergestellt werden - um etwa die durch Drogenkonsum veränderten Augen zu erkennen.
Die Polizei wird ihre Kontrollen fortsetzen und ein besonderes Augenmerk darauf legen, das verkehrsgefährdende Verhalten beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss weiter einzudämmen.