Prozess gegen Heilpraktiker aus Brüggen Heilpraktiker-Prozess: Lob für den Angeklagten

Brüggen/Krefeld. · Berufskollegen waren mit Arbeit des Mannes zufrieden. Auch Gerichtsmediziner sagt aus.

 Klaus R., Heilpraktiker, Krebszentrum Brüggen-Bracht, Screenshot von der Homepage des Biologischen Krebszentrums Bracht

Klaus R., Heilpraktiker, Krebszentrum Brüggen-Bracht, Screenshot von der Homepage des Biologischen Krebszentrums Bracht

Foto: Jungmann, Günter (gju)

Ein Gutachten der Rechtsmedizin war am Dienstag Thema im Heilpraktiker-Prozess vor dem Krefelder Landgericht. In dem Verfahren gegen Klaus R., der in Brüggen ein alternatives Krebszentrum betrieben hatte, werden dem 61-Jährigen fahrlässige Tötung in drei Fällen, fahrlässige Körperverletzung sowie diverse Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz vorgeworfen.

Im Juli 2016 waren drei Menschen nach einer von dem Angeklagten durchgeführten Behandlungen gestorben. Er hatte den Patienten den experimentellen Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP), einen Glukose-Hemmer, per Infusion verabreicht. Diese Infusionen erhielten die schwerkranken Menschen im „Biologischen Krebszentrum“, das Klaus R. in Brüggen-Bracht betrieb.

Der Prozess wegen fahrlässiger Tötung wird fortgesetzt

Der Rechtsmediziner legte dem Gericht jetzt sein Gutachten vor. Dabei ging es um die Ergebnisse, die die Obduktion einer der Geschädigten, einer 43-jährigen Frau aus den Niederlanden, gebracht hatte. Die Frau sei am 30. Juli 2016 gestorben, sagte der Rechtsmediziner. Zwei Tage zuvor war sie in eine Mönchengladbacher Klinik eingeliefert worden. Bei der Obduktion fand sich in ihrem Blut – neben Spuren der im Krankenhaus verabreichten Arzneimittel – auch THC, der Wirkstoff von Cannabis. „Der Ehemann der Geschädigten erwähnte, dass sie wegen ihrer Krebserkrankung regelmäßig Cannabis-Öl genommen hat“, sagte der Rechtsmediziner.

Bromopyruvat sei hingegen nicht im Körper vorhanden gewesen. Das Mittel werde aber auch schnell abgebaut. Dafür habe man aber das 3-BP-Nebenprodukt Bromid im Gehirn und in der Leber nachweisen können. Dies sei aber keine Überraschung gewesen, da die Frau ja nachweislich Bromopyruvat-Infusionen erhalten habe.

Auch zwei Heilpraktikerkollegen des Angeklagten kamen zu Wort. Ein 53-Jähriger sagte aus, der Angeklagte sei bei ihm in der Zeit von 2010 bis 2014 tätig gewesen. Mit der Arbeit seines Angestellten sei er äußerst zufrieden gewesen: „Er kam mit den Patienten gut klar und war sehr beliebt.“ Gerade, als der 53-Jährige überlegte, dem Mann eine Partnerschaft anzubieten, habe dieser ihm eröffnet, in einem Krebszentrum in Bracht anfangen zu wollen.

Eine 55-Jährige, in deren Praxis der Angeklagte ebenfalls eine Zeitlang tätig war, äußerte sich ebenfalls lobend über den 61-Jährigen: „Er war sehr fürsorglich und seinen Patienten zugewandt“, sagte die Zeugin und nannte R. einen Heilpraktiker „mit Leib und Seele“. Der Prozess wird am 17. Juni, 9.15 Uhr, fortgesetzt.