Nach Abwasser-Urteil Stadt Viersen verschickt jetzt Gebührenbescheide

Viersen · In der kommenden Woche beginnt die Stadtverwaltung, die eingelegten Widersprüche gegen ihre zu hoch kalkulierten Abwassergebühren für die Jahre 2020 und 2021 zu bearbeiten. Rund 1.500 Viersener können mit einer Erstattung rechnen.

Am Montag beginnt der Versand der Gebührenbescheide fürs Abwasser.

Foto: dpa/Jens Büttner

(mrö) Nachdem der Rat die neuen Gebührensätze für Abwasser beschlossen hat und diese Ende September in Kraft getreten sind, soll nun der Versand der Abwassergebührenbescheide voraussichtlich am Montag, 9. Oktober, schrittweise beginnen. Aufgrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens hatte die Stadt den Versand von Abwassergebührenbescheiden im Jahr 2022 vorübergehend ausgesetzt und stattdessen nur Abschlagspläne verschickt. Nach der Beendigung des Gerichtsverfahrens wurden die Gebührensätze für Schmutz- und Niederschlagswasser nunmehr unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW und der Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW überprüft und neu berechnet.

Die ausstehenden Abwassergebührenbescheide werden mit den neuen Gebührensätzen schrittweise versandt. Noch nicht abgerechnete Zeiträume werden mit einer getrennten Ausweisung der Verbrauchsmengen und Gebühren je Zeitraum abgerechnet. Die bereits gezahlten Abschläge werden für die jeweiligen Zeiträume angerechnet. „Die aktuellen Abschlagspläne behalten unabhängig von diesen Abwassergebührenbescheiden ihre Gültigkeit“, betonte ein Stadtsprecher. Die Abwassergebühren in den Jahren 2020 und 2021 waren zu hoch kalkuliert worden. Das ergibt sich aus einem Urteil des OVG Münster zu den Abwassergebühren der Stadt Oer-Erkenschwick. Wie diese hatte auch die Stadt Viersen einen doppelten Inflationsausgleich vorgenommen: Einerseits, indem die Abschreibungen fürs Kanalnetz nicht auf Grundlage der Anschaffungskosten, sondern auf Grundlage des deutlich höheren Wiederbeschaffungszeitwerts kalkuliert war. Zum anderen, weil die Stadt trotz Niedrigzinsphase mit einem kalkulatorischen Zinssatz von mehr als fünf Prozent gerechnet hatte. Die Richter in Münster hielten die Hälfte für angemessen.

Die Viersener Gebührenbescheide für die Vorjahre haben aber Bestandskraft, sofern die Empfänger keinen Widerspruch eingelegt haben. Dies haben aber nur rund 1 500 Viersener getan. Sie werden demnächst eine Erstattung ihrer zu viel gezahlten Gebühren erhalten. Die Bearbeitung der Widerspruchsverfahren werde nach Beginn des Versands der neuen Bescheide starten, kündigte der Stadtsprecher an. Rückfragen und weitere Auskünfte: stadtentwaesserung@
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(mrö)