Schweinezucht: Landesministerium verstößt womöglich gegen Verfassung

Im Konflikt um die Erweiterung eines Dülkener Bauernhofs hat sich das Umweltministerium direkt an das Gericht gewandt — ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung?

Viersen. In seiner Sitzung am Donnerstag um 18 Uhr im Forum am Kreishaus in Viersen will der Kreistag entscheiden, wie mit dem Antrag eines Dülkener Landwirts zur Erweiterung seiner Schweineaufzucht im Landschaftsschutzgebiet weiter verfahren wird. Die Verwaltung schlägt vor, den Hof mit der überplanten Fläche aus dem dort geltenden Landschaftsschutzgebiet zu nehmen.

Möglicherweise gerät der unmittelbare Konflikt, den die Antragsteller — Nachbarn, der Umweltschutzverband BUND, der Kreis Viersen und die Bezirksregierung — seit Monaten austragen, nun in den Hintergrund.

Denn nach Informationen der Redaktion hat sich das Umweltministerium des Landes in ein schwebendes Rechtsverfahren eingemischt. Das wäre ein Verstoß gegen die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit und die strenge Trennung von gesetzgebender, ausführender und Recht sprechender Gewalt.

Fragen dazu blockt das Ministerium beharrlich ab. Noch vor der Anfrage der Redaktion hatte der CDU-Landtagsabgeordnete Marcus Optendrenk eine sogenannte Kleine Anfrage zum Sachverhalt an die Landesregierung gerichtet. Laut Auskunft des Ministeriums haben Anfragen aus dem Parlament Vorrang gegenüber externen Anfragen, wenn der Sachverhalt sich überschneidet.

Der Hintergrund: Ein Viersener Ehepaar erhob, nachdem der Kreis eine Genehmigung zur Erweiterung des Dülkener Schweinemastbetriebs erteilt hatte, Klage vor dem Verwaltungsgericht. Diese wurde abgewiesen, die Kläger gingen in Revision beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Das NRW-Umweltministerium, das an dem behördlichen Verfahren des Kreises Viersen und der Bezirksregierung Düsseldorf nicht beteiligt ist, schrieb Anfang August in der Angelegenheit an das Oberverwaltungsgericht. Das Schreiben liegt der Redaktion ebenso wie Mitgliedern des Kreistags vor. Zuvor gab es ein Telefonat aus dem Ministerium mit dem Gericht. Dies geht aus dem Schreiben ebenfalls hervor.

Das Ministerium antwortet nicht auf die Frage der Redaktion, ob jemand aus dem Kreis Viersen im Ministerium vorstellig wurde und die Aktivitäten gegenüber dem Gericht auslöste. Es drängt sich die Frage auf, ob das Ministerium auf die Bezirksregierung in Düsseldorf einwirkte — womöglich auch angetrieben durch Dritte.

Der Abgeordnete Optendrenk will darüber hinaus generell wissen, ob die Landesregierung, also nicht nur das Fachministerium, Einfluss auf schwebende Rechtsverfahren nimmt und auf welche Rechtsgrundlage sich das Ministerium im konkreten Fall gegenüber dem Oberverwaltungsgericht stützt.

Weiterhin fordert Optendrenk Informationen darüber, ob es „geübte Praxis von Fachressorts“ sei, „sich unverlangt zu schwebenden Rechtsverfahren zu äußern“ und wie oft dies der Fall sei. Den Abgeordneten interessiert auch, „inwieweit die Landesregierung durch ein solches Vorgehen einen massiven Eingriff in die Unabhängigkeit der Gerichte“ sehe.