Niederkrüchten Campingplatzmord: Urteil verzögert sich
Niederkrüchten/Mönchengladbach. · Der Prozess sollte im November 2018 enden. Bei der Beweisaufnahme gab es Probleme.
Der Prozess um den Mord auf einem Campingplatz in Niederkrüchten verzögert sich erneut. Die für Donnerstag, 13. Juni, geplanten Urteile könnten jetzt sogar erst im Juli ergehen.
Angeklagt sind die 52-jährige Ramona K. aus Neuss wegen Mordes, ihr Sohn sowie zwei weitere junge Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Mutter und Sohn sollen die beiden Mönchengladbacher angestiftet haben, den Lebensgefährten der Frau, deb 54-Jährigen Roalnd P. uas Viersen, zu überfallen. Vor der Tat soll sich das Paar gestritten haben.
Nachdem die beiden Angeklagten den 54-jährigen mit Pfefferspray und einem Teleskopschlagstock angegriffen hatten, sollen sie nach eigenen Angaben den Campingwagen verlassen haben. Anschließend soll Ramona K. ihrem Lebensgefährten mehrmals mit einem Pflasterstein auf den Kopf geschlagen haben. Er starb noch im Wohnwagen auf dem Campingplatz an den ihn zugefügten schweren Verletzungen.
Der Prozess, der eigentlich bereits im November 2018 beendet werden sollte, erfuhr eine überraschende Wende, als bekannt wurde, dass bis zu diesem Zeitpunkt nicht alle Handys der Angeklagten ausgelesen worden waren.
Diese Auswertung der Mobiltelefone wurde inzwischen nachgeholt. Es hatte sich herausgestellt, dass die drei Männer ihre jeweiligen Handyspeicher umfangreich gelöscht
hatten.
So wurde zunächst eine Spezialfirma mit der Wiederherstellung der Daten betreut, Die Polizei wertete die Daten anschließend aus. Dies nahm mehr Zeit als geplant in Anspruch. Der Prozess verzögerte sich erneut, sollte nun statt im Januar erst Mitte Juni enden.
Sowohl Verteidigung als auch Nebenklage stellten Anträge
Doch erneut konnte die Beweisaufnahme nicht geschlossen werden: Sowohl Verteidigung als auch Nebenklage stellten weitere Anträge: Der Verteidiger von Ramona K. bat um ein Sachverständigengutachten für ein Foto, das nach der Wiederherstellung der Daten auf dem Handy eines Angeklagten gefunden wurde. Dieses solle nach der erneuten Bildverbesserung beweisen, dass die vorliegende Datei das Opfer in leblosem Zustand darstelle.
Am Dienstag lehnte die Kammer diesen Beweisantrag mit der Begründung ab, dass sie selbst „die erforderliche Sachkunde“ besitze. Auf Tatortfotos trage das Opfer ein schwarzes T-Shirt und eine schwarze Jacke. Die erneute Inaugenscheinnahme des vom Verteidiger benannten Bildes zeige, dass die dort abgebildete Person ein helles Oberteil trage. Bei dieser könne es sich also nicht um das Opfer handeln.
Auch ein Antrag der Nebenklage, eine Sachverständige zu einem Abgleich von Blutspuren an dem Pulli des Geschädigten mit einem Angeklagten zu hören, wurde abgelehnt, da das entsprechende Gutachten bei der Hauptversammlung bereits verlesen wurde. Der Prozess wird am Donnerstag, 13. Juni, fortgesetzt.