Viersen: Auf Kinder geschossen
Mit Gotcha-Waffen legen fünf Männer auf Kinder an. Die Polizei schnappt sie.
Viersen. Der Anblick ist martialisch. Mit vermummten Gesichtern, schweren Schutzanzügen und bewaffnet mit großen Gewehren, jagen fünf junge Männer am Sonntagnachmittag mit Gotcha-Waffen schießend durch die Bockerter Heide.
Am späten Nachmittag geht der Notruf bei der Polizei ein. Kinder teilen per Handy mit, dass Männer mit Gewehren Farbkugeln verschießen und teilweise auch in ihre Richtung zielen. Sofort rasen die Beamten los. Ein Polizist auf einem Motorrad sieht die Jugendlichen. Als sie fliehen, verfolgt er sie in den Wald.
"Nach kurzer Verfolgung ist es uns gelungen, die fünf aus Mönchengladbach stammenden Schützen auf einem Feldweg in Nähe der Autobahn-Unterführung aufzuspüren", so Polizeisprecherin Antje Heymanns.
Die jungen Männer behaupteten, ihre Rucksäcke mit den Waffen, Schutzanzügen und Munition einfach so, ohne weiter darauf zu achten, im Wald weggeworfen zu haben. "Mit Hilfe der Kinder gelang es uns aber, die säuberlich aufgereihten Rucksäcke zu finden", so Heymanns.
Nach kurzem Leugnen geben die Gefassten dann zu, in dem Waldstück mit den gasbetriebenen Gotcha-Waffen geschossen zu haben. "Aufgrund ihrer farbverschmierten Kleidung gab es daran auch kaum einen Zweifel", fügt Heymanns hinzu.
Waffen und Munition wanderten ins Polizeiarsenal. Die Schutzmasken und Anzüge durften die Fünf behalten.
Bei der Spurensicherung fanden die Beamten neben Munition auch Farbkleckse an Bäumen und einem Fahrrad der Kinder. Die Spuren belegten die Aussage der sieben 12 bis 14 Jahre alten Kinder aus Viersen und Mönchengladbach, wonach die fünf Männer mehrfach in Richtung der spielenden Kinder gezielt hätten.
Die sichergestellten Gotchawaffen trugen alle das so genannte F-Zeichen in einem Fünfeck. "Danach dürfen diese Waffen von Personen über 18 Jahren gekauft werden. Dennoch können sie, unmittelbar vor dem Gesicht abgeschossen, lebensgefährlich sein", erklärt Heymanns.
Überhaupt sei die Benutzung aber nur in privaten Räumen erlaubt. "Ohne Waffenschein ist es zudem verboten, diese Gewehre in der Öffentlichkeit zu tragen - vom Abfeuern ganz zu schweigen", erklärt Heymanns. "Zudem sehen sie so täuschend echt aus, dass Kollegen sie oft nicht von scharfen Waffen unterscheiden können", warnt sie.
Die nicht vorbestraften Jugendlichen erwarten Anzeigen wegen unerlaubtem Waffenbesitz und gefährlicher Körperverletzung.