Viersen: Kreisstadt - Bürgermeister gibt Fehler zu
Die Stadtverwaltung hätte vor der Umbenennung genauer hinsehen müssen.
<strong>Viersen. Sie wurde mit 51 Ja- und vier Nein-Stimmen am 29. Januar im Rat beschlossen. Später entpuppte sie sich als Kostenfalle: die Änderung der Hauptsatzung der Stadt, um die Umbenennung von "Stadt" in "Kreisstadt" Viersen zu ermöglichen. Bürgermeister Günter Thönnessen hatte deswegen am Dienstagabend zu einer Informationsveranstaltung ins Forum des Kreishauses eingeladen. Er wollte jetzt über Hintergründe informieren. Auch weil sich derweil eine Initiative Bürgerbegehren gebildet hat. Die wirbt lautstark um Unterschriften, um die Namensänderung rückgängig zu machen. Neben Ratsmitgliedern fanden sich zahlreiche Zuschauer sowie die Initiatoren der "Initiative Bürgerbegehren Viersen" im Forum ein. Aus juristischen Gründen sei eine Stadt verpflichtet, wenn sie die Hauptsatzung entsprechend ändert, bei allen Verwaltungsakten den Titel Kreisstadt zu führen. Das bedeute eine Änderung sämtlicher Stempel, Siegel und Formulare. Dies führe zu Kosten von 22 302,50 Euro. So der Bürgermeister. Er verglich die Änderung der Hauptsatzung mit einer Namensänderung bei einer Heirat. Der verbindliche neue juristische Name müsse unter allen Dokumenten stehen. "Wir hätten als Verwaltung genauer hinsehen müssen. Wir haben an der Stelle Dinge falsch gesehen. Es ist ein Fehler passiert, ich gebe es offen zu. Die Bürokratiekosten, die Musskosten, wurden unterschätzt", so Thönnessen. Die Umbenennung sei nur mit Blick auf Marketingaspekte betrachtet worden. Dass damit auch juristische Schritte, die mit sofortigen hohen Kosten verbunden seien, gemacht werden müssten, sei untergegangen. Keine der bürokratischen Mussleistungen gehe in die gewünschte Marketing-Richtung. Denn es interessiere niemanden, ob auf einem Stempel Kreisstadt oder Stadt stünde.
Um Viersen mit dem Titel Kreisstadt hervorzuheben, sollen daher Kann-Leistungen für knapp 60 000 Euro bei Bedarf und nach politischer Rücksprache getroffen werden. "Wir brauchen uns nicht umzubenennen, um den Begriff Kreisstadt positiv nutzen zu können", betonte Thönnessen.
Dem Bürgerbegehren stehe man als Stadt offen gegenüber: "Die Unterschriftenlisten liegen in der Verwaltung aus. Das ist keine Muss-, sondern eine Kann-Leistung."
Unterschriften Für das Bürgerbegehren sind Unterschriften von sechs Prozent der Wahlberechtigten nötig: 3700 Stück.
Sammlung Bisher hat die Initiative 3000 gesammelt.
Stadtrat Am 1. April tagt der Stadtrat. Sind die nötigen Unterschriften zusammen, steht das Thema auf der Tagesordnung.