Beamten beleidigt: 500 Euro
Kreisverwaltung verklagt St. Töniser und bekommt Recht. Der sah sich in seinem Rechtsempfinden gestört.
St. Tönis. Mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde zu drohen, ist beileibe nicht verboten. Darüber hinaus muss man im Schriftwechsel mit einer Behörde auf seine Wortwahl achten. Das tat Karl-Heinz K. in einem Schreiben an die Kreisverwaltung in Viersen nur bedingt. Er lehnte es ab, ein Bußgeld von 15 Euro wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung zu zahlen (die WZ berichtete mehrfach).
Statt der zugelassenen 30 Stundenkilometer hatte er 37 km/h auf dem Tacho, als ihn die mobile Radarfalle des Kreises im Januar auf der Viersener Straße erwischte. 15 Euro sollte das kosten. Der Angeklagte fuhr die Strecke erneut ab, sah, dass das entsprechende Verkehrsschild durch den Anhänger, den eine Baufirma davor abgestellt hatte, verdeckt war, von ihm also gar nicht beachtet werden konnte. Er setzte sich zur Wehr.
Die Kreisverwaltung wies seinen Widerspruch zurück. Die Sache ging vor Gericht: Im August stellte das Kempener Amtsgericht das Verfahren ein. Der Beschäftigte der Kreisverwaltung, der den Radarwagen gefahren hatte, musste einräumen, dass er die Strecke nicht vor dem Einrichten der Blitzstelle kontrolliert hatte.
Doch Karl-Heinz K. wollte sogar gesehen haben, dass das Verkehrsschild verdreht war, als er kontrolliert wurde und somit auch ohne Hänger nicht einsehbar. Deswegen hatte er in seinem Widerspruch geschrieben, er werde die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den blitzenden Beamten einreichen, weil der "in betrügerischer Absicht und manipulierend" gehandelt habe. Das wiederum hatte die Kreisverwaltung dazu bewogen, ihn wegen Beleidigung anzuzeigen.
"Dazu habe ich mich hinreißen lassen, weil heftige Emotionen mit im Spiel waren", räumte K. am Dienstag vor dem Amtsgericht in Kempen ein, wo die Anklage gegen Karl-Heinz K. wegen Beleidigung verhandelt wurde. "Mein Rechtsempfinden war getroffen, schließlich sind an diesem Morgen viele Menschen zu unrecht abkassiert worden."
Trotzdem sah die Richterin die Grenze zur Formalbeleidigung eindeutig überschritten. "Diese Behauptung verleumdet den Beamten", sagt sie. Der Anwalt des Angeklagten hatte daher mit seinem Antrag auf Freispruch keine Chance. Allerdings blieb das Strafmaß auch weit unter dem vom Staatsanwalt geforderten 30 Tagessätzen à 100 Euro. Es gab 20 Tagessätze à 25 Euro, was dem Monatseinkommen des Rentners in Höhe von 770 Euro angemessen sei.