Baugebiet in Willich Bebauung hinter Steppen wird deutlich verzögert

Willich · Im Januar wurde von einigen Stellen propagiert: Zwischen Neusser, Breite und Kreuzstraße in Willich entsteht ein Wohngebiet, der B-Plan sei beschlossen. Doch nun ist zu erfahren: Dem ist keineswegs so. Ein Gericht stoppte die Pläne.

Das Gebiet hinter dem ehemaligen Besteck- und Porzellangeschäft Steppen soll bebaut werden, doch es gibt Probleme.

Foto: Sven Schalljo

(svs) Als im Januar der Fraktions- und Parteichef der SPD in Willich, Lukas Maaßen, öffentlich machte, dass das Brachgebiet zwischen Neusser, Breite und Kreuzstraße in Willich bebaut werde, war die Freude bei ihm groß. Auch Bürgermeister Christian Pakusch (CDU) äußerte sich dazu. Bei anderen Beteiligten sorgten diese Aussagen dabei für Unverständnis. „Dass das als sichere Sache verkauft wurde, hat mich doch sehr erstaunt. Immerhin war zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt, dass ein Gericht den Bebauungsplan teilweise kassiert hat. Als stellvertretender Vorsitzender des Planungsausschusses bin ich einigermaßen irritiert, dass so etwas so dargestellt wird. Zumal auch nicht die Stadt selbst dort bauen soll“, sagt FDP-Fraktionsvorsitzender Karl-Heinz Koch.

Den genauen Sachstand erläutert der zuständige Technische Beigeordnete Gregor Nachtwey. „Im Prinzip liegt die Wahrheit in der Mitte. Es gab einen B-Plan, gegen den aber ein Grundstücksbesitzer geklagt hatte. Er wollte sein Grundstück selbst bebauen – aber gegen den Plan. Den Bauantrag haben wir abgelehnt. Diese Ablehnung hat das Gericht zwar bestätigt, aber auch den B-Plan wegen formaler Schwächen für nicht gültig erklärt. Wir müssen darum noch einmal nacharbeiten“, erläutert er.

Wie diese Nacharbeitung ausfalle, sei derzeit in der Klärung. „Es kann sein, dass wir in einem vereinfachten Verfahren vorgehen können, aber es kann auch ein Regelverfahren sein. Dann ist die Frage: Braucht es eine Umweltprüfung? Denn das Gericht hat auch den zugrunde liegenden vorherigen B-Plan gekippt. Mit dem wäre davon auszugehen, dass das Gebiet schon lange als Siedlungsraum gilt und wir keine Umweltprüfung brauchen. Man kann etwas vereinfacht sagen: Es gilt damit rechtlich als bereits komplett versiegelt. Da aber auch der alte B-Plan vom Gericht kritisiert wurde, müssen wir hier einiges klären“, erklärt Nachtwey.

Abhängig von den notwendigen Behebungen könnte es auch etwas dauern. „Es gibt viele unterschiedliche Eigentümer. Die müssen einer Neuverteilung der Grundstücke zustimmen, damit wir Verkehrswege und so weiter bauen können. Das sind auch Erbengemeinschaften und so weiter, die über ganz Deutschland verteilt leben. Ich hoffe, dass wir vielleicht Ende des Jahres so weit sind“, sagt Nachtwey.

Bebaut werde das Gebiet dann privat von den Grundstückseigentümern. „Es ist kein städtisches Gesamtbauvorhaben. Wir würden nur die Erschließung übernehmen. Die Inhaber der Grundstücke würden im Rahmen des B-Plans selbst die Bebauung vornehmen“, erläutert der Beigeordnete. Entwickelt werden soll das Gebiet also, aber vor den Verantwortlichen liegt noch einige Arbeit.

(svs)