Bewährungsstrafe für Betrug mit Fensterbau

Der Chef einer Firma aus Willich hatte einen Vorschuss kassiert, aber keine Leistungen geliefert.

Willich. Es war ein kurzer Prozess, den Michael M. vor dem Amtsgericht Krefeld erlebte. Dort wurde der 42-jährige Düsseldorfer wegen Betrugs angeklagt — und hatte keine Stunde später sein Urteil.

Der Mann hatte im Januar 2012 als Inhaber einer Fensterbaufirma mit Sitz in Willich einem anderen Unternehmen ein Angebot für den Austausch von Fenstern und Türen über 66 640 Euro unterbreitet. 16 600 Euro kassierte er als Vorschuss, doch den Auftrag führte er nie aus. „Betrug“, sagte der Staatsanwalt, denn der Angeklagte sei weder willens noch in der Lage gewesen, die geschuldete Leistung zu erbringen.

„Stimmt“, räumte der Anwalt im Namen des Angeklagten ein. Mit diesem Geständnis verkürzte er den Prozess und sorgte für ein mildes Urteil. Zwar sei sein Mandant in der Lage gewesen, den Auftrag auszuführen. Doch seine Firma habe sich zu dem Zeitpunkt in großen finanziellen Schwierigkeiten befunden. Wegbrechende Aufträge hätten sogar zu privaten Mietschulden der Familie mit drei Kindern geführt.

„Mit dem Geld aus dem Vorschuss hat er Löcher gestopft“, sagte der Anwalt. Dass er das Gespräch mit dem Geldgeber nicht gesucht habe, sei ein Fehler gewesen, zumal die beiden per „Du“ gewesen seien. Aber sein Mandant sei willens, den Schaden wieder gut zu machen.

Diesen Willen bezweifelte der Staatsanwalt und hielt ihm sogar sein Outfit vor: „Sie tragen eine Camp-David-Jacke, die kostet 500 bis 600 Euro. Dieses Geld hätten Sie für Rückzahlungen nutzen können, wenn Ihnen daran gelegen wäre“, sagte er. Auch dass schon drei weitere Betrugsprozesse gegen M. gelaufen sind, bei denen er jeweils mit einer Geldstrafe davon kam, führte er an.

In seinem Plädoyer forderte er eine Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung. Die 16 600 Euro solle er in Raten von nicht unter 200 Euro zurückzahlen.

Diesem Strafmaß folgte das Gericht ungefähr. „Zehn Monate auf Bewährung“, sagte der Richter, „Bewährungszeitraum vier Jahre.“ Er ermahnte den Angeklagten, der nun als Angestellter Fenster verkauft, in dieser Zeit keine Straftat zu begehen. „Nehmen Sie das ernst, Sie gehen sonst ins Gefängnis und zehn Monate sind eine lange Zeit.“ Michael M. nahm das Urteil an.