Bürger dürfen Laub nicht in Rinne fegen
Grundstückseigentümer müssen die Blätter auf Gehwegen entsorgen.
Willich. Alle Jahre wieder holt der Herbst die Blätter von den Bäumen und verteilt das bunte Laub mehr oder minder gleichmäßig im Gelände. Und genauso regelmäßig wie der Herbst taucht die Frage auf: Wer muss das Laub auf den Gehwegen entsorgen?
Gut, dass es Satzungen gibt, die das eindeutig regeln: Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung sind Grundstückseigentümer bzw. die Bewohner zuständig. Die müssen auf dem Gehweg einen 1,50 Meter breiten Streifen von Laub freihalten.
„Dabei darf das Laub nicht in die Straßenrinne gefegt werden, sondern ist selber zu entsorgen“, so Anja Müller vom Geschäftsbereich Zentrale Finanzen. Daher bietet die Stadt für den Zeitraum vom 5. November bis 3. Dezember den Bürgern die Möglichkeit an, das Laub kostenlos beim Wertstoffhof der Stadt Willich zu entsorgen (Öffnungszeiten dienstags bis dreitags 10 bis 18, samstags 8 bis 14 Uhr): Dort steht ein zusätzlicher Container ausschließlich für Laub bereit. Die Bürger müssen vor Ort das Laub entleeren und Tüten wieder mitnehmen. In den Container darf nur Laub. Er ist nicht für andere Gartenabfälle wie Heckenschnitt gedacht.
Außerdem bietet die Stadt Laubsammlungen an. In Willich West am 5. November, Willich Ost am 6. November, in Anrath am 7. November, in Schiefbahn am 8. November und in Neersen am 9. November.
Dabei müssen die Tüten mit dem Laub unverschlossen am Straßenrand bereit stehen, damit der Entsorger sie problemlos ins Müllfahrzeug ausleeren kann. Die Tüten müssen nach der Leerung von den Grundstückseigentümern wieder vom Straßenrand geholt werden (bei Fragen: Ansprechpartner Ute Cöhnen, Tel. 02156/949 504).