Das Opfer mit 39 Messerstichen hingerichtet
Der 51-jährige St. Töniser, der seine Frau erstochen hat, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
St. Tönis. Wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat die zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts einen 51-jährigen St. Töniser am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Als „absurd“ bezeichnete der Richter die Aussage des Mannes, er habe seiner Frau nur Angst einjagen wollen. Eindeutig und unzweifelhaft habe er den Vorsatz gefasst, seine Frau umzubringen und dies mit 39 Messerstichen umgesetzt.
Für die Planung der Tat spreche, dass er sich mit einem Messer bewaffnet, die Frau niedergestochen und danach seinen Selbstmord inszeniert habe. Dieser scheiterte, da das Kabel, an dem er sich aufhängen wollte, riss. Auch seine Aussage bei der Polizei habe die Absicht offenbart: „Zuerst wollte ich sie kalt machen, dann mich.“ Davon habe er sich weder von der Freundin des Opfers noch von einem Passanten oder den eigenen Kindern abhalten lassen.
Dass er die Tat vor den Augen von Tochter und Sohn vollzog, brachte ihm beim Urteil den Zusatz „mit besonders schwerer Schuld“ ein. „Wie kann man so etwas tun? Wie sollen ihre Kinder jemals damit fertig werden?“, fragte der Richter. Die traumatisierten Kinder — einschließlich der Tochter der Freundin, die ebenfalls Augenzeugin war — werden psychologisch betreut.
Auch die Freundin selbst leidet unter dem Trauma. Sie trug bleibende Verletzungen davon, als sie versuchte, die Messerklinge festzuhalten, um das Opfer zu schützen: einen steifen Daumen und Narben.
Das Gericht billigte ihr als Nebenklägerin ein in der Höhe noch festzulegendes Schmerzensgeld zu. Ihr Anwalt zitierte Auszüge aus dem polizeilichen Vernehmungsprotokoll: Der Täter habe „die bestmögliche Stichweise“ gewählt. Noch nie habe er eine Mandantin vertreten, die sich zu einer derart martialischen Ausdrucksweise genötigt sah, dass der Ehemann „wie eine Nähmaschine auf sein Opfer eingestochen“ habe. Dieses sei vom Täter „innerlich zum Tode verurteilt und später hingerichtet“ worden.
Als gefährliche Körperverletzung wertete das Gericht die Attacke des Mannes auf seine Frau eine Woche vor dem Mord. Auslöser war eine SMS, in der sie mit Auszug und Trennung drohte.
Der Täter ist weiter suizidgefährdet, in einem Brief hat er seinen Selbstmord angekündigt. Der Richter wies die Justizbeamten im Saal an, ein besonderes Augenmerk auf ihn zu haben. Dem Mann sprach er ins Gewissen: „Sie haben ihren Kindern schon genug angetan. Machen sie sich nicht aus dem Staub, stellen sie sich dem Geschehen und geben sie sich und ihren Kindern eine Chance, das Ganze aufzuarbeiten.“