Feigen Akt verhindern

Mindestens 65 Jahre alt wird der St. Töniser sein, wenn er aus dem Gefängnis entlassen wird, wahrscheinlich sogar älter. Mindestens 15 Jahre Haft muss er absitzen für den Mord an seiner Frau. Gut so.

Das Verbrechen war abscheulich und gehörte mit dem Höchstmaß geahndet, das unser Recht hergibt. Mindestens 15 Jahre wird zum Zeitpunkt der Entlassung seine Ehefrau auf dem Friedhof liegen.

Die Ankündigung des Mannes, sich das Leben zu nehmen zu wollen, zeugt von allergrößter Feigheit. Der Vorsitzende Richter hat völlig Recht — das muss mit allen Mitteln verhindert werden. Es gilt, die Zeit zu nutzen, seinen Kinder Gelegenheit zu geben, eine Frage immer und immer wieder zu stellen: Papa, warum hast du das getan?

peter. korall@wz.de