Starke Frauen...in Willich FDP-Ratsfrau Ellen Roidl-Hock erzählt aus dem Arbeitsalltag im Gerichtssal

Willich. · Die 57-jährige Willicherin vertritt als Richterin das Gesetz, ohne es ändern zu können. Als Bürgerin und Ratsfrau wolle sie sich aber nicht bevormunden lassen.

Ellen Roidl-Hock arbeitet als Richterin am Landgericht Krefeld.

Foto: Norbert Prümen

„Richterin war immer mein Traumberuf“, sagt die Willicherin Ellen Roidl-Hock und ergänzt lächelnd: „Mir hat es gefallen, das letzte Wort zu haben.“ Die 57-Jährige ist Vorsitzende Richterin am Landgericht Krefeld – Entscheidungen gehören zu ihrem Arbeitsalltag. Vor ihrer Berufung nach Krefeld hat sie von 1981 bis 1985 in Bonn Jura studiert und dann zielstrebig ihre Karriere verfolgt: Nach dem Referendariat wurde sie 1989 zur Richterin ernannt und war zuerst am Landgericht Düsseldorf tätig. Nach mehreren Stationen – unter anderem am Oberlandesgericht – ist sie seit 2014 auf eigenen Wunsch in der Krefelder Position.

Häufig habe sie es mit Gewalt- und Sexualstraftaten zu tun

Ihr Arbeitsfeld lässt sicher den ein oder anderen zurückschrecken, denn sie hat auch den Vorsitz in der Jugendstrafkammer. Diese bearbeitet alle Formen jugendlicher Kriminalität, „das geht bis zum Mord“, schildert die Richterin. Häufig verhandele sie Fälle, in denen Kinder oder Jugendliche Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Damit umzugehen, hat sie gelernt, „als junge Richterin hat mich das sehr mitgenommen, vor allem, als ich selbst Mutter werden wollte. Mittlerweile habe ich mir eine berufliche Distanz angeeignet.“ Ihre Aufgabe sei es, über ein gerechtes Urteil zu entscheiden, nach Abwägung aller Beweise. „Man darf keinen Unschuldigen verurteilen, aber es ist schlimm für die Opfer, wenn Straftaten nicht geahndet werden“, betont sie.

Wichtig ist ihr das unabhängige Arbeiten in einer anspruchsvollen Position, „die Justiz will Top-Examen“. Grundsätzlich habe ein Richter von der Unschuld des Angeklagten auszugehen, „der Staat muss die Schuld beweisen“, erklärt sie die Grundlage ihrer Arbeit. Sind die Beweise ausreichend, ist es Sache der Richter, das Strafmaß zu bestimmen. Diese haben aber dazu auch Vorgaben, die klar definiert sind – und zwar von den Bürgern, beziehungsweise deren politischen Vertretern: „Gesetze machen andere, wir als Richter wenden sie an“, beschreibt sie den Rahmen ihrer Entscheidungen.

Die Mutter eines erwachsenen Sohnes hat neben ihrem Beruf eine ehrenamtliche Funktion, in der es ebenfalls um Entscheidungen geht: Sie ist ein Mitglied der Willicher FDP-Fraktion und hat in ihrer politischen Arbeit auch eine klare Vorstellung: „Ich will Freiheitsrechte für jeden und im Umgang mit jedem vertreten.“ Sie wolle sich nicht bis ins Letzte vom Staat kontrollieren und bevormunden lassen.