Freilaufende Katzen sollen kastriert werden
Die Willicher SPD fordert einen Eingriff für freilaufende Stubentiger.
Willich. Die SPD-Fraktion fordert in einem Antrag an die Verwaltung die Einführung eines Kastrations- und Kennzeichnungsgebotes für Freigängerkatzen aus Privathaushalten. Die „unkontrollierte Fortpflanzung von Hauskatzen“ soll damit verhindert werden, denn das Problem mit den verwilderten Katzen in der Stadt werde immer größer.
Die Sprecherin der SPD im Umweltausschuss, Rosemarie Theisen, sieht dringenden Handlungsbedarf: „Die verwilderten Nachkommen stammen alle von Katzen ab, die ursprünglich mehr oder weniger behütet in Menschenfamilien lebten, jedoch nicht kastriert wurden.
Heimatlos geworden, führen sie ein Leben voller Leid und Entbehrungen. Durch immer mehr Katzen werden vermehrt Krankheiten verbreitet, Singvögel bejagt und die Allgemeinheit belästigt.“
Jede vermehrungsfähige Katze, die frei draußen laufen dürfe, vermehre sich früher oder später und könne zweimal im Jahr jeweils vier bis sechs Nachkommen zeugen. Diese Nachkommen könnten selbst ab dem Alter von sechs Monaten wieder neue Katzen zeugen.
Die Tierheime seien deshalb voll von solch herrenlosen Tieren, so dass von zu Hause weggelaufene Katzen nicht mehr aufgenommen und an den Besitzer zurückgegeben werden könnten. Das habe man bei einem Gespräch mit Vertretern des Vereins „Tierschutz für Willich“ erfahren. Der hatte die SPD um Unterstützung gebeten.
Manuela Mihaliv, die im Verein 2. Vorsitzende und „Bereichsleiterin Katze“ ist, unterstützt den Antrag der SPD nachdrücklich: Seit Jahren kastriere der Verein freilaufende Katzen auf eigene Kosten, doch das sei „ein Fass ohne Boden“. Ein Kastrationsgebot sei dringend notwendig.
Rosemarie Theisen: „Männliche und weibliche Freigängerkatzen ab dem 5. Lebensmonat müssen kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern.“ Die Ratsfrau kritisiert gleichzeitig das regelmäßige Füttern von unkastrierten Katzen. „Das unterstützte die unkontrollierte Vermehrung und ist verantwortungslos und wenig tierschutzgerecht.“ Deshalb müsse auch derjenige, der regelmäßig Katzen füttere, für die Kastration dieser Tiere sorgen.
Zusätzlich sollen alle Freigängerkatzen mittels eines Chips gekennzeichnet werden. Dadurch könne die erfolgte Kastration nachvollzogen und geprüft werden.