Geld veruntreut: Zweieinhalb Jahre Haft

Ein 29-jähriger Krefelder soll als Buchhalter eine Willicher Baufirma um mehr als 58 000 Euro erleichtert haben.

Willich/Krefeld. Für zwei Jahre und sechs Monate muss ein 29-jähriger Krefelder wegen gewerbsmäßiger Untreue in 48 Fällen ins Gefängnis. Das hat am Donnerstag das Amtsgericht in Krefeld entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem einschlägig vorbestraften Mann vorgeworfen, seinen ehemaligen Arbeitgeber, eine Willicher Baufirma, über einen Zeitraum von mehr als 20 Monaten betrogen zu haben. Konkret soll er zwischen 2007 und 2009 ohne Erlaubnis seiner Arbeitgeber Geld auf sein eigenes Konto überwiesen haben. Der Firma entstand so ein Gesamtschaden in Höhe von 58 250 Euro.

Der Beschuldigte hatte vor Gericht bis zuletzt angegeben, es habe sich um mit seinem Chef abgesprochene Provisionszahlungen für geleistete Überstunden im Büro und für Hilfsarbeiten auf Baustellen gehandelt.

Das Gericht nahm sich viel Zeit, um zu klären, warum es der Geschäftsführerin der Baufirma und ihrem dort ebenfalls tätigen Ehemann über einen so langen Zeitraum nicht aufgefallen war, dass der Angeklagte regelmäßig Geld an sich selbst überwies. Vor der Urteilsverkündung wurde auch der ehemalige Steuerberater der Baufirma in den Zeugenstand gerufen. Das Geschäftsverhältnis zwischen Baufirma und Steuerberater endete, nachdem seine Mandanten „etwa im Sommer 2009“ entdeckt hatten, dass ihr Mitarbeiter sich selbst regelmäßig „Provisionen“ in die eigene Tasche überwiesen habe.

„Der Ehemann der Geschäftsführerin kam daraufhin zu uns und erkundigte sich, warum uns diese Zahlungen nicht aufgefallen wären“, sagte der 65-jährige. Er habe damals erwidert, dass die ungewöhnlichen Zahlungen seinem Büro nicht entgangen seien. Ein Mitarbeiter habe den Angeklagten als Zuständigen für die Buchhaltungsvorbereitung darauf angesprochen: „Und er antwortete, dass dies so in Ordnung und mit der Geschäftsleitung abgesprochen sei.“

Aufgrund dieser Aussage habe man diese Zahlungen dann auch nicht mehr weiter verfolgt und auch keinen Grund gesehen, noch zusätzlich die Geschäftsführung der Baufirma auf die Sache aufmerksam zu machen. Auf den monatlichen Abrechnungen, die sein Steuerbüro angefertigt habe, wären die Provisionen übrigens ordnungsgemäß unter „Betriebsausgaben“ aufgeführt worden.

Das Gericht konnte, auch aufgrund dieser Aussage, nachvollziehen, dass dem Ehepaar die angeblichen Provisionszahlungen nicht früher aufgefallen waren. Sie hätten dem Angeklagten, der für die Buchhaltungsvorbereitung zuständig gewesen sei, und auch dem Steuerbüro vertraut.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.