Willich Georg K.: Viele Opfer warten auf Entschädigung

Eltern der Kommunionkinder, denen sich der damalige Pfarrer in Südafrika sexuell genähert haben soll, verhandeln weiter mit dem Bistum Aachen.

Willich: Georg K.: Viele Opfer warten auf Entschädigung
Foto: WZ-Archiv

Willich. Strafrechtlich ist der Fall abgeschlossen. Der Schuldige sitzt hinter Gittern, wurde zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Rede ist von dem ehemaligen Pfarrer Georg K. aus Willich. Für viele seiner Opfer ist die Sache immer noch nicht beendet. Um wenigstens eine finanzielle Entschädigung zu bekommen, verhandeln sie mit dem Bistum Aachen als zuständiger Kirchen-Behörde.

Der Reihe nach: Der pädophile Priester war zunächst in Südafrika auffällig geworden. Dort war er — so die spätere Anzeige — lediglich mit Unterhose bekleidet bei Kommunionkindern ins Bett geklettert. Strafrechtlich wurden diese Taten nie gewertet. Im Verlauf des Verfahren stellte sich vielmehr heraus, dass K. in Deutschland weitaus größere Verfehlungen begangen hatte.

Was für die betroffenen Kinder in Südafrika fatale Folgen hatte: In Johannesburg wurde das Verfahren eingestellt, in Krefeld spielten die Fälle ebenfalls keine Rolle mehr. Anfragen, ob es eine kircheninterne Aufarbeitung geben solle, beantwortete das Bistum Aachen mit Hinweis auf das laufende Verfahren, das man abwarten wolle. Gelegentlich kam auch ein Hinweis auf die Deutsche Bischofskonferenz.

Wie auch immer, nach Abschluss des Prozesses seien die Akten an die Glaubenskongregation nach Rom gegangen, hieß es in Aachen. Das ist die höchste kirchliche Gerichtsbarkeit. Die werde sich auch der Frage annehmen, ob Georg K. des Klerikerstandes enthoben werde.

Die Entschädigung der Opfer kommt unterdessen offenbar nur schleppend voran. Wobei die Fälle, die sich abspielten, bevor K. 2007 aus seiner Gemeinde in Lobberich nach Südafrika ging, ein Stück weit abgearbeitet zu sein scheinen. In diesen Fällen, wegen der K. in Krefeld vor Gericht stand, hat es Entschädigungszahlungen an Opfer gegeben.

Von der Höhe der Entschädigung, können die seinerzeit in Südafrika geschädigten Kinder nur träumen. Maximal 5000 Euro bietet die Kirche an, wobei in einem Fall eine Zahlung deutlich darunter gelegen haben soll. Von Zermürbungstaktik reden die Eltern der Opfer, mehr wollen sie nicht sagen. Der Frust ist groß. Eine Nachfrage von Eltern bei einer Missbrauchs-Beauftragten des Bistums, wie weit denn die Aufarbeitung gediehen sei, wurde mit dem Hinweis beantwortet: nicht zuständig.

Wie reagiert die Kirche? „Obwohl im südafrikanischen Gerichtsverfahren kein Urteil gesprochen wurde, geht das Bistum Aachen davon aus, dass das Leid, das durch das Verfahren und dessen Länge verursacht wurde, die Bewilligung einer Anerkenntnisleistung für die Betroffenen rechtfertigt“, heißt es zu einer Anfrage der WZ. Man versichert zudem, dass alle Unterlagen an die Glaubenskongregation in Rom gegangen seien.

Was ist mit den möglichen Summen, die gezahlt werden könnten? Wird hier, verglichen mit Fällen aus Deutschland, mit unterschiedlichem Maß gemessen? Hier gibt sich das Bistum zugeknöpfter. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir im einzelnen keine Auskunft über die Höhe der Anerkenntnisleistung geben.“ Wurde den Opfern abseits von Geldzahlung andere Hilfe angeboten? Zu Hilfen „gehören auch therapeutische Angebote — wenn die Betroffenen dies wünschen.“