Halteverbot am Markt ärgert viele Vorster
Ein halbes Jahr nach Einrichtung des zeitweisen Halteverbots am Markt haben sich die Gemüter nicht beruhigt.
Vorst. „Das ist bodenloser Unsinn. Ein Schildbürgerstreich“, sagt Peter Manten. Und mit dieser Meinung steht der Vorster nicht alleine da. Seit Mai vergangenen Jahres steht ein Halteverbotsschild am Marktplatz vor der Parkreihe gegenüber der Bäckerei. Auf den dortigen fünf Parkplätzen darf seitdem von samstags, 14 Uhr, bis montags, 8 Uhr, nicht mehr gehalten, geschweige denn geparkt werden (die WZ berichtete).
Die anderen Parkplätze am Markt betrifft diese Regelung nicht. Ob vor Begegnungsstätte oder Eisdiele, dort darf die ganze Woche über geparkt werden. Wobei die meiste Zeit eine Parkscheibenregelung für zwei Stunden greift. Das trifft auf die besagten fünf Plätze, rechts vor der Kirche St. Godehard gelegen, aber nicht mehr zu.
„Wenn man sonntagmorgens mal kurz zum Brötchen holen dort halten möchte, darf man das nicht. Was soll das?“, fragt sich nicht nur Lydia Manten. Es gebe ohnehin wenig Parkplätze im Vorster Ortskern. Dieses Verbot „hat weder Hand noch Fuß“, bemerkt Ilse Gerhards.
Für die Argumentation, mit der der Antrag der Grünen und SPD durch den Rat der Stadt Tönisvorst gegangen war, haben viele Vorster nur ein ungläubiges Kopfschütteln übrig. Die Maßnahme soll einer Attraktivitätssteigerung des Marktplatzes dienen und das störende An- und Abfahren von Autos am Wochenende verhindern.
Von einer Steigerung der Bußgeldeinnahmen sprechen viele Vorster Bürger. Gerade ältere Kirchgänger nutzen die Plätze gerne, wenn sie den Gottesdienst in St. Godehard besuchen.
„Wir haben schon schriftliche Eingaben von Bürgern bekommen, die um eine Rücknahme des Park- und Halteverbotes bitten“, berichtet Ordnungsamtsleiter Wolfgang Schouten. Aber ihm seien die Hände gebunden. Das Projekt wurde für ein Jahr auf Probe beschlossen. Erst in der Sitzung des Bau-, Verkehr- und Umweltausschusses im Juni wird entschieden, wie es weitergeht.