Sicherheit bei Veranstaltungen Verwaltung weist Vorwürfe zurück

Vorst · Wer entscheidet über Konzepte zur Sicherheit von Events? Das Amt für Ordnung und Sicherheit betont seine exekutive Rolle und die gesetzgebende Rolle von Land und Bund.

Die Stadtverwaltung Tönisvorst ist Anfang des Jahres als erster Klappertüüt-Orden-Träger ausgezeichnet worden. Für ihre Verdienste um den Karneval in der Stadt. Denn die Stadtverwaltung, so die Garde,  ermögliche mit ihrer Arbeit und Unterstützung den Zug überhaupt erst. Unser Archiv-Foto zeigt v.l.: Christian Klupsch,  Vorsitzender der Prinzengarde, Bürgermeister Thomas Goßen,  Ralf Jeromin, Tim Eikelberg und  Helene Rothenberger vom „Amt Sicherheit und Ordnung“ und Udo van der Vight, Kommandeur der Prinzengarde.

Foto: Lübke, Kurt (kul)

Wir hatten angekündigt, dass die Redaktion das Gespräch mit der Tönisvorster Verwaltung sucht, um zu erfahren, für welche Veranstaltungen in der Stadt ein Sicherheitskonzept notwendig ist, wie umfänglich es ist und wer das Erfüllen dieser und anderer Anforderungen einfordert.

Eine neue Bürgerinitiative, die sich „IG Brauchtumspflege Tönisvorst“ nennt, hatte kürzlich im Ort mit einem Antrag und einer Unterschriftenliste eine Diskussion ausgelöst über das richtige Maß an Sicherheit und Vorschriften sowie über mögliche Schwierigkeiten von Vereinen, geforderte Standards stemmen zu können. Die Initiative sieht negative Folgen für das Brauchtum, bekam auf den Antrag Rücken-, aber auch viel Gegenwind. Manche Vereinsvertreter stimmen zu, andere distanzieren sich deutlich (WZ berichtete).

Das Gespräch mit Tim Eikelberg, dem Leiter Krisenmanagement im Amt Sicherheit und Ordnung, und seinem Fachbereichsleiter, Bürgermeister Thomas Goßen, hat stattgefunden. Festzuhalten ist: „Sicherheitskonzepte“ als Pluralbegriff gibt es nicht in Tönisvorst. „Das einzige Sicherheitskonzept, das wir aufstellen, ist das für den St. Töniser Tulpensonntagszug, unsere Großveranstaltung“, so Tim Eikelberg. Kenngröße für eine solche Großveranstaltung seien mindestens 5000 Besucher.

Für Vorst werde ein solches Sicherheitskonzept auch aufgestellt, sobald in dem kleineren Ortsteil der nächste Karnevalszug stattfindet. Geplant ist er für die Session 2020/21. „Einvernehmliche“ Vorbesprechungen mit Rot-Weiß Vorst hätten bereits stattgefunden. Eikelberg: „Wir schreiben ein Sicherheitskonzept nach Landes- und Bundesrichtlinien.“ Ein Muster-Sicherheitskonzept sei die Richtlinie. „Diesen Rahmen müssen wir einhalten, um den Veranstalter vor haftungsrechtlichen Folgen zu schützen.“

Bei anderen im Antrag der IG und auch in der Berichterstattung angeführten Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Osterparty des Reitervereins Vorst, gehe es, so Tim Eikelberg, dagegen um ein „Brandschutzkonzept“. Das greife im Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren. Stefan Schumeckers von der Feuerwehr in Viersen erstellt es.

Das erste Brandschutzkonzept wurde 2013 geschrieben, so Eikelberg. Die Kreisordnungsbehörde sei dafür zuständig und überprüfe das Konzept, „sie wird von uns dabei unterstützt“, so der Tönisvorster Verwaltungsbeamte. Er kann, wie er sagt, Belastungen für Veranstalter nachvollziehen. Nachvollziehen kann er auch das persönliche Empfinden, das jemand habe, der mit viel Engagement Veranstaltungen durchführe und den der „Papierkram drückt“.

Aber sobald eine Veranstaltung in einem Gebäude stattfinde, und das gilt auch für eine Reithalle oder für ein Schützenfestzelt, dann gehe die Frage der Baugenehmigung immer vor. „Das ist dann ein Fall für die Bauaufsicht des Kreises Viersen“, so Eikelberg.

Sein Amt biete den Service, relevante Vorschriften vorzustellen und dabei zu helfen, sie einzuhalten. Dazu habe, so Eikelberg, die Stadt Tönisvorst einen „Leitfaden Veranstaltungssicherheit“ erstellt. Dieser Leitfaden erklärt, was die Kategorie I, eine Großveranstaltung, abdeckt: in Tönisvorst der Karnevalszug der Stadt. Dafür erstellt die Behörde das Sicherheitskonzept.

Unter eine „Veranstaltung besonderer Art“, Kategorie II, fallen in Tönisvorst Events mit mehr als 200 Besuchern. Beispiel ist die Osterparty in Vorst, der Lumpenball oder Schützenfeste, Veranstaltungen mit Alkoholausschank oder Feuerwerk oder Einsatz von Flüssiggas für Grillstände.

Dann gibt es noch die Kategorie III, ein Straßen- oder Betriebsfest, für das man eine Genehmigung beantragen muss. In dem 16-seitigen Leitfaden werden Fragen nach der Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Sicherheitsdienst beantwortet, wann sie vorgeschrieben sind, wann man sie beauftragen muss. Eikelberg: „Wir beraten und unterstützen dabei.“ Die Sanitätswachdienste beispielsweise richteten sich nach der Rahmenrichtlinie des Landes.

Stellung nimmt Verwaltungsmann Tim Eikelberg auch zu folgendem Vorwurf. Der Sprecher der Interessengemeinschaft hatte den Einsatz von 66 Sicherheitsleuten beim St. Martins-Umzug in Vorst mit rund 200 Schulkindern als „überzogen“ kritisiert. Die Kritik weisen Eikelberg und Goßen nun zurück. Es sei dabei um die Verkehrssicherung gegangen. Man müsste „die Kinder vor dem fließenden Verkehr schützen“, da der Zug über Hauptverkehrswege und Kreuzungen geführt habe. So kam die Zahl an Feuerwehrleuten, Ordnungsbehörde und DRK zusammen.

Den Ermessensspielraum, betont Eikelberg, nutze er „bis zum Anschlag zugunsten des Veranstalters“. Es gehe nicht darum, Formalismus durchzuziehen, sondern den Veranstalter abzusichern. Es gehe um rechtliche, nicht um kommunale Standards. „Bei dem, was wir tun, sind die Vereine und geschäftsführenden Vorstände und Mitarbeiter auf der sicheren Seite“. Die Pflicht müsse sorgsam und gewissenhaft vor Ort erledigt werden.

Es sei ihm bekannt, so Eikelberg, dass das Thema Genehmigungen und Konzepte ein Frustthema sei. „Gesetzliche Erleichterungen für das Brauchtum würde ich unterstützen.“ Ansetzen müsse man aber bei der Legislative, bei der Gesetzgebung auf Landes- oder Bundesebene, und nicht bei der Exekutive, der ausführenden Kraft, der Kommune.

Das Thema wird im Hauptausschuss am 10. Dezember, 18 Uhr, aufgegriffen. Zu finden unter Tagesordnungspunkt 8, Bürgerhaushalt, und nachzublättern im Ratsinformationssystem der Stadt. Seine Gesprächsbereitschaft den Kritikern gegenüber hat Bürgermeister Goßen bereits signalisiert. Die Art und Weise des Antrags könne er als Dienstherr in der Form aber nicht akzeptieren.