Willich Inspektionsschächte: Zweifel an neuen Abwasser-Regeln

Die Stadt Willich will Eigentümern aufwendige Inspektionsschächte vorschreiben. Gegen diese Pläne erhebt sich jetzt Widerstand.

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Willich. Die Stadt Willich bereitet eine neue Entwässerungssatzung vor. Was so harmlos klingt, bereitet Ursula Bloser, Ratsfrau und Vorsitzende des Betriebsausschusses, erhebliches Kopfzerbrechen. Denn was die Verwaltung dazu vorgelegt hat, könnte aus Sicht der CDU-Politikerin hohe Kosten für viele Bürger mit sich bringen — und im schlimmsten Fall zu einer Klagewelle führen. „Und ich frage mich auch, ob wir haftbar sind, wenn wir im Rat etwas durchsetzten, was nicht rechtens ist.“

Worum geht es? Vor einigen Jahren bereitete die CDU-FDP-Koalition in Düsseldorf ein neues Landeswassergesetz vor. Kernpunkt waren die Dichtheitsprüfungen der privaten Schmutz- oder Mischwasseranlagen. Ziel war es, diese Prüfungen für alle Hausbesitzer bis zum 31. Dezember 2015 vorzuschreiben.

Nach langem Hickhack schwächte die rot-grüne Landesregierung dieses Vorhaben 2013 deutlich ab: Nun müssen nur noch Hausbesitzer in Wasserschutzgebieten eine solche Prüfung vornehmen lassen. Die Stadt Willich muss jetzt eine daran angepasste Entwässerungssatzung auf den Weg bringen. Dabei richtet sie sich nach einer Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds.

Aus Sicht der Stadt muss bei der Abfassung der neuen Satzung eine bestimmte DIN-Norm zwingend erfüllt werden. Danach müssen auf privaten Grundstücken für Regen- und für Schmutzwasser-Kanäle getrennte Inspektionsschächte mit Zugang für Personal vorhanden sein.

Nach Meinung von Stefan Simmnacher, wie Ursula Bloser im Vorstand der CDU-Mittelstandsvereinigung, „ist es zweifelhaft, ob dies rechtens ist“. Er verweist auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Mai 2006. Dieses Urteil stellt die generelle Anordnung von Kontrollschächten auf privaten Grundstücken in Frage. Das Landeswassergesetz von 2013 spreche deshalb auch davon, dass eine Gemeinde Einsteigeschächte vorschreiben kann — aber nicht muss.

Die Stadt mache daraus ein Muss und lege so enorm strenge Regeln fest. Folge: Sobald auf einer Straße einen Kanal erneuert wird, könnten Grundstückseigentümer gezwungen werden, nachträglich besagte Inspektionsschächte auf ihren Grundstücken anzulegen. Bei Neubauten werden diese Schächte ohnehin schon in der Baugenehmigung vorgeschrieben.

Reinhard Efkes vom MIT—Vorstand rechnet mit 2000 Euro Einbaukosten pro Schacht. Schwerer noch wiegt aus Sicht von Ursula Bloser das Klagerisiko, falls die neue Entwässerungssatzung aus einer Kann- eine Muss-Regelung macht.

Bereits im Dezember soll über die Satzung im Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen entschieden werden. „Unser Lösungsansatz dafür lautet: Personenbegehbare Inspektionsschächte dürfen nur in begründeten Einzelfällen verlangt werden“, sagt Simmnacher. Mit allen anderen Entscheidungen bewege man sich „im rechtsunwirksamen Raum“.