IS-Chefanwerber aus Tönisvorst Eilantrag gegen Ausweisung weitgehend erfolglos
Kreis Viersen · Der 2021 wegen Terrorunterstützung verurteilte ehemalige Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat soll ausgewiesen werden. Er wehrt sich juristisch gegen die entsprechende Verfügung des Kreises Viersen. Seinen Eilantrag lehnte das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun aber ab.
(biro) Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) ist nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf rechtmäßig. Der wegen Terrorunterstützung verurteilte Abu Walaa, der bis zu seiner Festnahme 2016 in Tönisvorst lebte und aktuell seine Haftstrafe verbüßt, soll ausgewiesen werden. Gegen eine Verfügung des Kreises Viersen wehrt sich Walaa juristisch.
Seinen Eilantrag gegen die Ordnungsverfügung des Kreises Viersen lehnte das Verwaltungsgericht weitgehend ab. Der Beschluss sei den Beteiligten heute zugestellt worden, teilte das Verwaltungsgericht dazu am Montag mit. Die Ausweisung des ehemaligen Deutschland-Chefs der Terrorgruppe IS sei ebenso rechtmäßig wie seine Verpflichtung, sich nach der Haftentlassung ausschließlich in einer bestimmten Stadt aufzuhalten und sich täglich bei der Polizei zu melden. Regulär ist Walaa noch bis 2027 in Haft. Auch, dass die Ausländerbehörde ihm weitgehend die Nutzung von (Mobil-)Telefonen und sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln untersagt hat, begegne keinen rechtlichen Bedenken, hieß es dazu am Montag vom Verwaltungsgericht. So soll ihm ein Rückfall in die islamistisch-salafistische Szene erschwert werden.
Das Oberlandesgericht Celle hatte den gebürtigen Iraker 2021 zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Überzeugung der Richter hatten der Hassprediger und sein Netzwerk junge Leute vor allem im Ruhrgebiet und in Niedersachsen radikalisiert und in die IS-Kampfgebiete geschickt. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts ist er weiterhin gefährlich: „Die Kammer hat zur Begründung ausgeführt, dass zwingende Gründe der nationalen Sicherheit vorliegen, die die Ausweisung des Antragstellers rechtfertigen“, teilte das Verwaltungsgericht mit, und weiter: „Die von ihm ausgehende gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit wiegt so schwer, dass auch die Belange seiner vier ehelichen Kinder sowie seiner drei Kinder mit seiner Zweitfrau nach islamischem Ritus, die alle deutsche Staatsangehörige sind, der Ausweisung nicht entgegenstehen.“
Abschiebung ist
aktuell nicht möglich
Abgeschoben werden kann Walaa derzeit allerdings nicht. Die Staatsanwaltschaft habe sich noch nicht damit einverstanden erklärt, die gegen ihn verhängte zehneinhalbjährige Freiheitsstrafe nicht weiter zu vollstrecken, hieß es dazu vom Verwaltungsgericht. Zudem habe er einen weiteren Asylantrag gestellt, weil er im Irak die Todesstrafe befürchte. Dazu soll eine diplomatische Zusicherung des Iraks eingeholt werden, die die Vollstreckung der Todesstrafe ausschließt. Eine Abschiebung komme nur in Betracht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag ablehne und das Verwaltungsgericht einen dann möglicherweise dagegen gerichteten Eilantrag ablehne.