Teilhabechancengesetz Langzeitarbeitslose steigen wieder ein

Kreis Viersen. · Das Altenheim St. Josef und das Jobcenter ebnen drei Menschen den Weg zurück in die Arbeit.

Die drei Teilnehmer des Förderprogramms (links) mit Altenheim-Leitung und Jobcenter-Mitarbeiterin.

Foto: Marc Schütz

Ohne die Hilfe von Tobias Hoffmann wären die Außen­anlagen des Altenheims St. Josef in Anrath nicht so grün, würden die Blumen in den Balkonkästen nicht so schön blühen. „Unser Gärtner hätte das angesichts der Trockenheit und der Hitze in diesem Sommer allein nicht geschafft“, sagt die Leiterin des Altenheims, Silvia Küppers. Seit dem 1. Mai arbeitet der 39-jährige Tobias Hoffmann 22 Stunden pro Woche im Altenheim, geht dem Gärtner und dem Hausmeister zur Hand. Möglich wurde diese zusätzliche Stelle durch das zum 1. Januar in Kraft getretene Teilhabechancengesetz, das Vertreter des Jobcenters Kreis Viersen jetzt in der Anrather Einrichtung vorstellten.

Denn im Altenheim gibt es gleich drei Mitarbeiter, die über dieses Förderprogramm an ihre Stellen gekommen sind. Neben Hoffmann sind dies Verena Klein und Sandra Beine. Insgesamt könnte das Jobcenter Kreis Viersen in diesem Jahr 120 Personen fördern, aktuell sind es 82, wie Franz-Josef Schmitz, Geschäftsführer des Jobcenters, erläutert.

Das Teilhabechancengesetz ist ein neues Instrument, um Langzeitarbeitslose, die älter sind als 25 Jahre und mindestens sechs Jahre (Alleinerziehende und Schwerbehinderte: fünf Jahre) Leistungen vom Jobcenter beziehen, längerfristig und sozialversicherungspflichtig zu beschäftigen. Der Bund zahlt dabei fünf Jahre lang Lohnkostenzuschüsse – in den ersten beiden Jahren 100 Prozent, in den drei folgenden Jahren jeweils zehn Prozent weniger. Bezahlt werden die Teilnehmer nach Tarifvertrag beziehungsweise mit dem Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde. „Die Beschäftigten stehen sich also finanziell besser, als wenn sie arbeitslos wären“, sagt Schmitz. Der Arbeitsvertrag wird mit dem Arbeitgeber geschlossen. „Das stärkt das Zugehörigkeitsgefühl mit unserem Haus“, sagt Gerhard Otten, Personalleiter des Altenheims St. Josefs.

Silvia Küppers ist zuversichtlich, dass sich aus den drei geförderten Beschäftigungsverhältnissen eine langfristige Zusammenarbeit ergibt – „das ist das Ziel dieses Programms“, sagt Ruth Pakusch.

Es gibt ein begleitendes Coaching auch für private Belange

Sie ist beim Jobcenter mit zwei weiteren Mitarbeitern für die Akquise von Betrieben für das Programm zuständig. Durch das Programm werde der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert, denn es gibt neben Weiterbildungszuschüssen und Qualifizierungen der Mitarbeiter auch ein begleitendes Coaching, was berufliche, aber auch private Belange angeht. „Wenn man die Teilnehmer nicht begleiten würde, würde das Arbeitsverhältnis womöglich schon aus nichtigen Gründen scheitern, und das möchten wir natürlich nicht“, sagt Schmtz.

Verena Klein ist dankbar, dass sie im Altenheim, in dem sie zuvor ein Praktikum gemacht hat, arbeiten kann. „Ein großes Glück, denn ich bin alleinerziehend. Meine Tochter ist schwerhörig und brauchte meine Unterstützung, beispielsweise bei Arztbesuchen. In dieser Zeit wäre Arbeiten für mich gar nicht möglich gewesen“, sagt die 39-Jährige, die schon immer gern mit Menschen gearbeitet hat. So hat sie bereits früher einmal in einer Begegnungsstätte gearbeitet und Weiterbildungen zum Thema Demenz und zur Sterbe- und Trauerbegleiterin gemacht. Im St. Josef arbeitet sie im Betreuungsdienst, geht mit den Menschen spazieren, spielt mit ihnen, liest ihnen vor oder hat einfach ein offenes Ohr. „Manchmal mache ich mit den Bewohnern auch ganz andere Dinge, als ich mir vorgenommen habe, wenn ich merke, dass sie gerade etwa ganz anderes benötigen“, sagt Verena Klein. msc