Piepsen bedeutet: Es qualmt in der Nähe
Anlässlich des „Rauchmeldertages“ informiert die Feuerwehr morgen am WZ-Stand über den Zweck dieser Geräte.
Tönisvorst. Rauchmelder in Wohnungen und Häusern sind in Nordrhein-Westfalen Pflicht. Für Neu- und Umbauten gilt dies schon seit dem 1. April 2013, für Bestandsbauten gab es eine Übergangsfrist, die jedoch am 31. Dezember 2016 endete. Gleichwohl weiß Markus Hergett, Sprecher der Tönisvorster Feuerwehr, dass längst noch nicht alle Haus- und Wohnungseigentümer dieser Pflicht auch nachkommen. Was er nicht verstehen kann: Im „Fall der Fälle“ retten die kleinen Geräte an der Zimmerdecke Leben.
Genau dies hat sich jüngst auch wieder bei zwei Bränden in der Stadt Willich gezeigt. Nachbarn hörten dort das Piepsen der Rauchmelder und alarmierten die Feuerwehr. An der Bruchstraße in Schiefbahn konnte so eine ältere, gehbehinderte Frau gerettet werden. In einem Mehrfamilienhaus an der Krefelder Straße in Alt-Willich gelang es, ein älteres Ehepaar in Sicherheit zu bringen.
WZ vor Ort
Anlässlich des „Rauchmeldertags“ am 13. April informiert die Tönisvorster Feuerwehr morgen am Rande des St. Töniser Wochenmarktes über Sinn und Zweck dieser kleinen Geräte. Markus Hergett und der Tönisvorster Wehrführer Rolf Peschken bringen an den Stand der Westdeutschen Zeitung dazu diverses Anschauungsmaterial mit und beantworten auch Fragen. Denn viele Bürger wissen zum Beispiel nicht, wo sie Rauchmelder installieren sollten — und wo nicht. „Sinnvoll ist dies vor allem in allen Schlafräumen und Kinderzimmern“, sagt Markus Hergebtt. Gleiches gelte auch für alle Flure, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen.
Der Info-Stand von Feuerwehr und WZ steht morgen ab 10 Uhr auf der Hochstraße in St. Tönis. WD