Prozess: 13-Jährige in Schwimmbad-Umkleide missbraucht?
Ein 20-Jähriger aus St. Tönis muss sich wegen über 50 Taten vor Gericht verantworten.
St. Tönis. Bei der ersten Freundin war es Liebe. „Die haben Sie wirklich gemocht“, sagt die Vorsitzende Richterin der 1. großen Jugendstrafkammer, Gudrun Rebell, zum Angeklagten Daniel.
Der heute 20-Jährige aus St. Tönis ist wegen sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung in über 50 Fällen angeklagt.
Zwischen April 2006 und seiner Festnahme am 13. Januar 2011 kam es immer wieder zu Geschlechtsverkehr mit Mädchen unter 13 Jahren.
Dafür soll er unter anderem die Umkleidekabine des Schwimmbads in Bockum und die Herrentoilette eines Eiscafés genutzt haben. Außerdem fand die Polizei nach seiner Festnahme auf seinem Rechner Fotos und Videos von Pornografie — teilweise mit Kleinkindern.
Als Daniel zum ersten Mal mit seiner ersten Freundin schlief, war sie 13. „Ich glaube Ihnen nicht, dass sie nicht gewusst haben, dass das verboten ist“, sagt Rebell. Damals war Daniel knapp 15 Jahre alt.
Später war er auf dem Platz an der Dionysius-Kirche in Krefeld in einer Gruppe von Punks präsent, wo er Mädchen „tröstete“, wenn sie Krach mit ihrem Freund hatten.
Oder er war ihnen in „besonderen Fällen“ behilflich: „Die wollte nicht mehr Jungfrau sein“, nennt er das Motiv für den Beischlaf mit einer weiteren 13-Jährigen, deren Alter er nicht wahrgenommen haben will. „Es gibt Elfjährige, die sehen aus wie 18“, sagt er vor Gericht.
Dieses Mädchen überredete er, ihm Nacktfotos zu schicken. Später habe er sie mit der Drohung, die Fotos im Internet zu veröffentlichen, zu weiterem Geschlechtsverkehr gezwungen.
So versuchte er es auch bei anderen Mädchen, die er im Internet kennenlernte. Auch die waren meist zu jung, so dass die Staatsanwältin bei ihm ein entsprechendes „Beuteschema“ ausmacht.
Mit der Zeit wurden die von Daniel geforderten Praktiken immer ungewöhnlicher. Als er eines der Mädchen zum „Dreier“ zwingen wollte, ging dieses zur Polizei.
Der Auszubildende zum Koch erzählt vor Gericht teils bereitwillig. Er streitet andererseits Dinge so lange ab, bis ihm die Richterin etwa seine Drohungen und Forderungen aus Mails vorliest, die die Polizei beim Provider abgerufen hat. Die Kinderpornographie will er „versehentlich“ heruntergeladen haben. Er bestreitet zudem, dies schon im Alter von zehn Jahren gemacht zu haben.
Weil er nur teilweise gesteht, müssen die Mädchen als Zeuginnen vor Gericht aussagen. Dabei ist die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Zwei weitere Zeuginnen werden Freitag vernommen, danach steht das Urteil an.