Rentner in Tönisvorst zu Tode gequält - es war kein Mord

In seinem Haus in Tönisvorst wird ein 81 Jahre alter Rentner überfallen, misshandelt und gequält. Er stirbt nach der Tortur. Nun wurden fünf Angeklagte verurteilt - zum zweiten Mal.

Einer der Angeklagten vor Gericht. Archivbild.

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Krefeld. Nach dem qualvollen Tod eines 81-jährigen Rentners in Tönisvorst sind vier Angeklagte wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt worden. Es handele sich um eine „extrem niederträchtige Tat von hoher krimineller Energie“, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Luczak am Freitag in Krefeld. Das Landgericht verhängte Jugendstrafen zwischen sechseinhalb sowie sieben Jahren und neun Monaten Haft. Der fünfte Angeklagte wurde als Erwachsener wegen schweren Raubes zu sechs Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft wollte vier der 19 bis 24 Jahre alten Angeklagten wegen Mordes hinter Gitter bringen.

Die Beschuldigten saßen nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Ihre erste Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben und Anzeichen für einen Mord gesehen. Das Landgericht blieb nach der fälligen Neuauflage aber bei seiner grundsätzlichen Einschätzung. Die Tötung des Rentners sei nicht geplant gewesen.

Das Gericht war davon überzeugt, dass jeder der vier Täter, die im Haus des Rentners waren, Gewalt anwendete. Sie hätten eigens einen Elektroschocker mitgebracht und ihn auch eingesetzt. Der alte Mann sei misshandelt worden, um an seinen Tresorschlüssel zu gelangen. Der 81-Jährige wurde dazu mit Stromschlägen, Fausthieben und Tritten malträtiert. Das Geschehen habe sich über 20 Minuten hingezogen.

Man müsse zugunsten der Angeklagten davon ausgehen, dass sie die Tat abbrachen, als ihr Opfer starb. „Dem Mann sollten möglicherweise die Ersparnisse seines ganzen Lebens weggenommen werden, mit Drohungen und notfalls mit Gewalt“, sagte der Richter. Doch der Panzerschrank enthielt nichts Wertvolles. Der Rentner starb laut Anklage für eine Armbanduhr und Zigaretten als Beute. D

ie vier jungen Männer und eine Frau aus Straelen, Weeze und Bergheim hatten den alten Mann am 1. Oktober 2014 überfallen. Ein DNA-Fund am Tatort hatte die Ermittler auf die Spur des Quintetts gebracht. Einer der Beschuldigten war bereits als Einbrecher aufgefallen und registriert. Der Bundesgerichtshof hatte das Landgericht darauf hingewiesen, dass die Tat zwar kein Raubmord, aber ein Verdeckungsmord gewesen sein könnte: Indem sie den alten Mann gefesselt seinem Schicksal überließen und keinen Rettungswagen riefen, hätten sie seinen Tod in Kauf genommen, um nicht wegen des Raubüberfalls gefasst zu werden.

Im ersten Prozess waren die vier Männer und eine Frau zu Strafen zwischen sechseinhalb und zehn Jahren Haft verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten gegen das Urteil Revision eingelegt. Die Staatsanwältin hatte bereits im ersten Prozess eine Verurteilung wegen Mordes beantragt. Die Tat sei „absolut skrupellos und brutal“ gewesen.