Sexueller Missbrauch - vier Jahre Haft
Ein Tönisvorster (48) ist wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Tönisvorst. Angeblich haben die kleinen Mächen nichts davon mitbekommen, dass der 48-Jährige Angeklagte sich an ihnen vergangen hat. Der Tönisvorster musste sich am Montag vor der Jugendkammer des Krefelder Landgerichts des sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten.
Sofort bei der ersten polizeilichen Vernehmung im April 2011 hatte er unter anderem gestanden, in 22 Fällen die Geschlechtsteile der Kleinkinder fotografiert oder gefilmt zu haben. Die Taten lagen zwischen Juni 2003 und Dezember 2008.
Das eine Opfer, auf das er „aufpasste“, während die Mutter nach Venlo fuhr, um Drogen zu kaufen, war ein Jahr alt und trug noch Windeln. Bei einem anderen, ebenso kleinen Kind, handelte es sich um die Enkeltochter seiner indonesischen Ehefrau, deren Heimat und Familie das Paar regelmäßig in den Wintermonaten besuchte.
Den Rechner hatte die Polizei schon im Dezember 2008 beschlagnahmt. Doch da es so lange dauerte, bis man auf den vielen PCs, Laptops und Festplatten fündig wurde, konnte man erst am 27. April 2011 einen Haftbefehl ausstellen. Die Fahnder hatten 50 000 Dateien mit Bildern und Videos gefunden.
„Eine solche Menge ist ungewöhnlich“, sagte der Beamte, der mit der Auswertung betraut war. „Schockierend“ sei das Material gewesen: Er, sein Kollege und die Staatsanwältin hätten bei der Sichtung sofort aufhören wollen.
„Krasse Vergewaltigungen“ seien da zu sehen gewesen, so an Kindern zwischen Säuglings- und Vorschulalter, „die teils an einen Tisch gefesselt waren“, beschreibt der Beamte die Filme. Sein Kollege sei nicht zuletzt durch diese Bilder so belastet, dass er seitdem krankgeschrieben sei, was die Festnahme des Mannes weiter verzögerte.
Der Beamte macht auch klar, dass viel kriminelle Energie dazu gehört, diese Dateien im Internet zu finden, und dass jeder, der sie herunterlade, anderen „Interessenten“ gleichzeitig alles zur Verfügung stelle, was sich auf seinem eigenen Rechner befinde. Das hatte der Angeklagte angeblich verhindern wollen.
Was allerdings erschwerend hinzukommt: Bei der Festnahme im April 2011 fanden die Beamten erneut Kinderpornografie auf seinem Rechner.
Der Tönisvorster wurde zu vier Jahren Haft verurteilt — sechs hatte die Staatsanwaltschaft gefordert. Das Urteil wurde sofort rechtskräftig, Verteidigung und Anklage wollen auf eine Revision verzichten. Die Haft wird der Tönisvorster in der JVA Willich verbüßen, wo er eine Therapie antreten will.